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Großeltern haben kein Elternrecht

Am 1.3.2011 haben mehrere Tageszeitungen (so auch die Nürnberger Zeitung) über ein Urteil des Bundesgerichtshofs berichtet, nach dem Großeltern bei der Sorge für ihr Enkelkind sich nicht auf Artikel 6 des Grundgesetzes und den dort verankerten Schutz von Ehe und Familie berufen können. Großeltern seien eben nicht “grundsätzlich Träger des Elternrechtes”,
heißt es in dem Urteil (Az.: XII ZB 241/09).
Der Fall ist schnell erzählt: Nach dem Tod ihrer Tochter haben sich die Großeltern um das zurückgebliebene Kind gekümmert und es zu sich genommen. Die Tochter war allein sorgeberechtigt, der Vater hatte eher selten Umgang mit seinem Kind, zwei Jahre war er in Haft. Das (vor dem Bundesgerichtshof zuständige) Familiengericht hat entschieden, die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen. Eine Jugendhilfeorganisation wurde zum Vormund für das Kind bestellt und erhielt die Befugnis, über den Aufenthalt, über Schulbelange und alles andere, was für ein Kinderleben wichtig ist, zu entscheiden. Die Mutter (also die Großmutter) der Verstorbenen erhielt vom Gericht lediglich das Recht, sich um Vermögen und Nachlass zu kümmern. Gegen
dieses Urteil des Familiengerichtes, das wohl nicht nur für die Großeltern völlig unverständlich sein dürfte, ist Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt worden. Ein Beschwerderecht ist vom Bundesgerichtshof allerdings nicht zugestanden worden, weil dies durch das Familiengesetz ausgeschlossen sei, die Großeltern seien eben nicht Träger des Elternrechtes, das wäre nur dann so, wenn das Familiengericht sie zum Vormund für ihr Enkelkind bestellt hätte.
Aber genau darum ging es doch. Die Gründe des Familiengerichts, gegen die Großeltern zu entscheiden, obwohl sie ihr Enkelkind schon mehr als zwei Jahre bei sich hatten, lassen sich nicht herausfinden. Für Großeltern und Enkelkind ist jedenfalls eine höchst komplizierte und unbefriedigende Situation entstanden. Die Großeltern, die wohl weiterhin für ihr Enkelkind sorgen werden, können nichts im Sinne des Elternrechts entscheiden. Das tun jetzt andere.
Die Einzelheiten dieser “Urteile” sind nicht bekannt. Aber im Gegensatz zur Auffassung des Bundesgerichtshofs sind Großeltern doch wohl Teil der Familie, die durch das Grundgesetz geschützt ist? Oder gilt das nur, wenn es um den (finanziellen) Unterhalt der Enkelkinder geht? Scheint so, als wäre durch die Justiz dem Recht zum Recht verholfen worden – aber als “richtig” empfinde ich die Urteile nicht?

3 Antworten

  1. armes deutschland wenn großeltern mehr rechte für ihre enkelkinder hätten, auch einspruchsrecht bei misshandlungen, würden nicht soviele kinder misshandelt , vernachlässigt und zu tode gequält.
    wie würde das gericht bei einem hund entscheiden?

  2. bei einer bekannten, hat das gericht mehr der drogenabhängigen mutter geglaubt als der oma (mutter dieser ach so pflichtbewußten tochter), welche im TRAN tagelang verschwand und bei irgendeiner aus ihrem milieu einfach das kind abstellte, diese dann nach tagen die oma anrief und diese das kind holte
    tochter (als liebende Mutter) holte das kind wieder ((sonst gibt es ja kein kindergeld und die vielen extras) wochen später das gleiche spiel, aber wie heißt es so schön “mutterliebe ist durch nichts zu ersetzen”
    wer denkt bei solchen entscheidungen an die seele des kindes, keiner

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