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Umgangsrecht für Großeltern

Auch Großeltern haben ein Recht auf den Umgang mit ihren Enkelkindern. Das ist doch selbstverständlich – denkt man – ist es aber nicht. Tatsächlich werden dazu bei Familiengerichten Klagen eingereicht und Prozesse geführt – mit unterschiedlichem Ausgang, denn das Umgangsrecht ist für Großeltern vor Gericht nur schwer durchzusetzen und daher kaum mit Erfolg einklagbar. Es sind nämlich die Großeltern, die nachweisen müssen, dass ihr „Umgang“ (Besuche, Kontakte) mit ihren Enkelkindern, dem Wohl der Kinder dient. Das dürfte sehr schwer sein, wenn das Verhältnis der Erwachsenen zerstört und konfliktreich ist. Und bei unterschiedlichen Auffassungen der Erwachsenen zum Umgang mit den Enkelkindern hat das Erziehungsrecht des personensorgeberechtigten Elternteils sowieso Vorrang. Außerdem gibt es kein Recht für Großeltern, ihre Enkelkinder allein zu sehen. Wenn sie es wünschen, sind die Eltern bei den Besuchen dabei. Hört sich alles kompliziert an – ist es auch. Und wenn Großeltern versuchen müssen, ihre Enkelkinder qua Gerichtsurteil zu sehen, dann haben sie doch schon „verloren“. Einen Mediator einzubeziehen, der zwischen den Erwachsenen vermittelt, wäre da wohl eine bessere Lösung?

Eine Antwort

  1. Was sind das denn für Großeltern, die gerichtlich „Ihr“ Recht erstreiten wollen?? Das ist doch schon vom Ansatz her „schwach“. Es geht doch auch ohne Enkelkinder!!
    Dann suche ich mir eben andere „Enkelkinder“ und tue etwas für diese. Immer wieder liest man doch in den Zeitungsanzeigen, daß „Großeltern“ gesucht werden. Es gibt doch so viele alleinerziehende Mütter, die sich freuen würden, ein wenig Hilfe zu bekommen. Hauptsache ist doch, daß man Kinder glücklich macht.

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