Die Deutschen hängen wie kaum ein anderes Land am Bargeld. Dennoch war in den letzten Monaten in den Medien immer mal wieder vom Bezahlen mit dem Smartphone die Rede, auch Mobile Payment genannt. Dieses Thema ist allerdings sehr unübersichtlich, weil es eben nicht „den einen wahren Weg“ zum Bezahlen mit dem Smartphone gibt. Stattdessen existieren ganz viele verschiedene Möglichkeiten, wie man mit dem Smartphone in verschiedenen Situationen etwas bezahlen kann. Und alle diese Wege benötigen wiederum unterschiedliche Voraussetzungen. Daher möchten wir heute fünf dieser Möglichkeiten etwas genauer vorstellen.
1. Apps kaufen und bezahlen
Am naheliegendsten ist es wohl, mit dem Smartphone eine App zu kaufen. Sehr viele Apps sind kostenfrei, aber manche Anwendungen sind kostenpflichtig, der Preis für normale Apps liegt in der Regel zwischen 0,99 und 3,99 Euro, wobei es auch einige teurere Apps gibt. Die Apps werden direkt auf dem Smartphone heruntergeladen, bei Android gibt es dafür den Play Store, beim iPhone den App Store. Um überhaupt kostenpflichtige Apps herunterladen zu können, muss man zuvor Zahlungsinformationen an Google oder Apple übermittelt haben. Dies können zum Beispiel Kontodaten sein, die Abbuchung des Betrags erfolgt dann per Lastschrift. Man kann aber auch Guthaben mit Guthabenkarten selbst kaufen und aufladen. Wie dies funktioniert, dazu haben wir kürzlich einen ausführlichen Newsletter verfasst, den Sie als Levato-Mitglied hier im Archiv nachlesen können. Beim Kaufen von Apps bezahlt man also immer entweder die Firma Google oder die Firma Apple, und zwar per Lastschrift oder Guthaben.
Das Zahlen über die Telefonrechnung heißt im Fachjargon „Direct Carrier Billing“, was soviel bedeutet wie „direkte Abrechnung über den Mobilfunkanbieter“. Die Idee ist eigentlich gut: Ohne dass man sich irgendwo umständlich anmelden muss, werden bestimmte Dienste, die man am Smartphone nutzen möchte, einfach mit auf die Telefonrechnung gesetzt und Ende des Monats abgebucht. Sinnvolle Anwendungsbeispiele dafür gibt es viele, so kann man unter anderem Parktickets oder Busfahrkarten auf diese Weise bezahlen. Doch leider wird dieses Verfahren auch immer wieder für Abzocke und Abofallen missbraucht. Denn bereits ein unbedachter Klick auf einer betrügerischen Internetseite oder App kann einen unfreiwilligen Kauf oder sogar ein Abo nach sich ziehen. Daher können Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter auch die sogenannte Drittanbietersperre aktivieren lassen. Dann können in Zukunft Dritte nicht mehr über Ihre Telefonrechnung abrechnen. Lesen Sie als Levato-Mitglied hier im Archiv mehr über die Drittanbietersperre.
3. Mit PayPal bezahlen
PayPal ist ein Zahlungsdienstleister für Zahlungen im Internet. Bei PayPal muss man sich aktiv anmelden und der Firma Zugriff auf die eigenen Kontodaten erlauben. Der Vorteil dabei: Bei Käufen im Internet wickelt PayPal die Zahlung für Sie ab. Das bedeutet, PayPal zieht von Ihrem Konto den Rechnungsbetrag ein und überweist das Geld an den Zahlungsempfänger. Auf diese Weise fungiert PayPal als Vermittler, Ihre Bankdaten bleiben dem Empfänger verborgen. PayPal kann außerdem genutzt werden, um anderen Personen Geld zu senden, so wie bei einer privaten Überweisung. Auch hier zieht PayPal das Geld von Ihrem Konto ein und sendet es an den Empfänger. Der Unterschied zur normalen Überweisung: Das Geld ist nach 1 Sekunde beim Empfänger und Sie benötigen keine lästigen Konto-IBAN-Nummern mehr. Da es PayPal auch als App fürs Smartphone gibt, können Sie all dies auch vom Handy aus machen und auf diese Weise mit dem Smartphone bezahlen.
4. Im Geschäft mit PAYBACK PAY bezahlen
Nicht zu verwechseln mit PayPal ist PAYBACK. Sicher kennen Sie die Karte zum Sammeln von Punkten im Supermarkt. Die Firma PAYBACK bietet außerdem eine App für Android und iPhone an, über die man in verschiedenen Geschäften mit dem Smartphone bezahlen kann. Auch hier muss man sich vorher mit den Kontodaten anmelden, die Zahlung erfolgt dann letztendlich per Lastschrift. Beim Bezahlvorgang wird an der Kasse die App geöffnet und eine PIN eingegeben, die man sich vorher ausgedacht hat (bei neueren Handys gibt es dafür auch den Fingerabdruckscanner). Nun generiert das Handy einen QR-Code, der an der Kasse abgescannt wird. Über den Code erkennt das Geschäft, bei wem der Betrag hinterher abgebucht werden muss. Das alles funktioniert aber nur in den Geschäften, die bislang mit PAYBACK kooperieren. Dies sind aktuell: dm, Galeria Kaufhof, real, REWE, Alnatura, PENNY, TeeGschwendner und Thalia.
5. Im Geschäft per NFC bezahlen (Google Pay)
Die neueste und in letzter Zeit am häufigsten in den Medien besprochene Möglichkeit zum Bezahlen mit dem Smartphone ist die NFC-Technologie. Dabei handelt es sich um einen kleinen Chip im Handy, der Informationen vom Smartphone zum Beispiel an die Supermarktkasse schicken kann. Zusätzlich benötigt man ein spezielles Konto, dessen Daten in einer speziellen App hinterlegt sind, die dann wiederum den NFC-Chip nutzt. Auf diese Weise kann das Handy an die Supermarktkasse gehalten werden, die Zahlungsdaten werden über den Chip übertragen und am Ende wird der Betrag vom hinterlegten Konto abgebucht. Die gleiche Technologie wird seit einiger Zeit übrigens auch schon bei Kreditkarten und EC-Karten verwendet. In den vergangenen Monaten haben zahlreiche bekannte Anbieter in Deutschland eigene Apps dazu angeboten, fast alle sind mittlerweile schon wieder vom Markt verschwunden, da sich das System bislang bei uns überhaupt nicht durchgesetzt hat. Erst vor wenigen Wochen ist allerdings Google mit dem Dienst Google Pay gestartet. Möglicherweise ist dies der Durchbruch für das flächendeckende Bezahlen mit dem Smartphone hierzulande. Der Dienst funktioniert allerdings nur auf Android-Handys, da Apple wiederum eine eigene App in Planung hat, die in Deutschland aber (noch) nicht verfügbar ist.
Fazit
Wie Sie sehen, ist das Bezahlen mit dem Smartphone bereits für jedermann möglich, allerdings gibt es sehr viele verschiedene Varianten, Apps und Anbieter. Vor allem zum Bezahlen an der Supermarktkasse hat sich in Deutschland noch kein Dienst wirklich durchgesetzt, zudem ist die Einrichtung bislang noch recht aufwendig. Wir sind sehr gespannt, welche Entwicklungen die Zukunft hier noch bereithält.
In einer Zusammenarbeit zwischen diesem Magazin und Levato verfassen Andreas Dautermann und Kristoffer Braun regelmäßig Beiträge für diesen Blog. Ihre Themen: Computer, Internet und Smartphone. Auf www.levato.dehelfen sie älteren Menschen beim Umgang mit neuen Medien und Technologien. Dafür wurden sie bereits mehrfach ausgezeichnet.
Weitere Hilfestellungen zu Computer, Internet und Smartphone gibt es aufwww.levato.de.
Um ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn sie ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.