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Altersarmut ist vermeidbar!

Das Bundesamt für Statistik schlug letzte Woche Alarm: Nach seinen Berechnungen bezogen 2013 in Deutschland rund 499. 000 Personen ab 65 Jahren Sozialhilfe. Im Vergleich zu 2012 ein Plus um 7,4 Prozent. Der Sozialverband Deutschlands (SoVD) hält mit seinem Konzept „Mindestsicherung in der Rente Vorschläge des SoVD zur Vermeidung von Altersarmut“. Dazu bedarf es keines Systemwechsels bei der Rente, meint der Präsident Adolf Bauer.

Wünscht man sich so die Stadt, wie hier im Berliner Gropiusbau? Foto: epd
Wünscht man sich so die Stadt, wie hier im Berliner Gropiusbau? Foto: epd

Bereits im Jahr 2007 wies der Sozialverband Deutschlands mit seinen 10 Forderungen zur Verhinderung von Altersarmut aus dem Jahr 2007 auf künftig steigende Altersarmut hin. Schon damals sah der SoVD die Ursachen in den zahlrei­chen und tief greifenden Leistungseinschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Absenkung des Rentenniveaus.
Besonders betroffen hiervon:
– Nied­riglöhner
– Langzeitarbeitslose
-Erwerbsgeminderte
– Versicherte, die wegen einer sozialver­sicherungsfreien Erwerbstätigkeit erhebliche Lücken im Versicherungskonto haben.
Jetzt legt der SoVD ein Konzept für eine Mindestsi­cherung in der Rente vor. Wir dokumentieren die Schlussfolgerung in gekürzter Form.
Der SoVD fordert daher:
1. einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestlohn und eine befristete Verlängerung der Rente nach Mindesteinkommen für zurückliegende Zeiten der Niedriglohnbeschäftigung: Ein bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn kann das Risiko der Altersarmut durch Niedriglohnbeschäftigung ganz erheblich reduzieren. Schon der von den Gewerkschaften geforderte Mindestlohn von 7,50 Euro würde Rentenanwartschaften in Höhe von etwa 50 Prozent des Durchschnittslohns und damit eine deutlich bessere Absicherung in der Rentenversicherung sicherstellen. Für Zeiten vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns muss eine Niedriglohnbeschäftigung durch eine befristete Verlängerung der Rente nach Mindesteinkommen zu höheren Rentenanwartschaften führen.
2. höhere Rentenversicherungsbeiträge für den Bezug von Arbeitslosengeld II und eine ergänzende Mindestsicherung für zurückliegende Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit: Um Arbeitslosengeld II-Beziehende besser vor Altersarmut zu schützen, muss der Bezug von Arbeits­losengeld II zu Rentenanwartschaften führen, die 50 Prozent des Durchschnittsverdienstes entsprechen. Damit die Rentenanwartschaften für den Arbeitslosengeld II-Bezug nicht höher ausfallen als beim Bezug von Arbeitslosengeld I, sollten sie auf maximal 80 Prozent des Bemessungsentgelts beim Arbeitslosengeld I begrenzt werden (…) Zurückliegende Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit, für die die Anhebung der Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu höheren Rentenanwartschaften führen kann, müssen über eine Mindestsicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besser bewertet werden.
3. die Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten: Anders als bei den vorgezogenen Altersrenten, werden Erwerbsminderungsrenten gerade nicht freiwillig in Anspruch genommen. Die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten sind daher systemwidrig und müssen wieder abgeschafft werden (…)
.4.einen gestaffelten Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Mit einem Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung würden sich die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung auch für diejenigen Versicherten lohnen, die trotz Mindestsicherung wegen gravierender Lücken in den Erwerbsbiographien auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. In Anlehnung an die Freibetragsregelungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende fordert der SoVD einen gestaffelten Rentenfreibetrag (…)
Damit die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft ihre Aufgabe als zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland erfüllen kann, muss die Politik Wege finden, um die wachsende Gefahr von Altersarmut wirksam zu bekämpfen. Das Konzept des SoVD für eine Mindestsicherung in der Rente kann einen ganz entscheidenden Beitrag hierfür leisten, ohne zu gravierenden Belastungen für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung zu führen.

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