
Nicht alles offenbart sich offiziellen Gutachtern. Aufmerksame Augen sind deshalb gesucht. Foto: epd
Sie sprechen mit dem Bewohnerbeirat und der Einrichtungsleitung, aber auch mit den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst. Sie werden für die Gutachtertätigkeit geschult und bei den ersten Begutachtungen begleitet. Pro Begutachtung wird eine Aufwandentschädigung in Höhe von 60 Euro gezahlt, außerdem werden die Reisekosten erstattet. Wenn Sie an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sind dann können Sie sich auf der Homepage von Heimverzeichnis.de registrieren lassen.