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Wird der Begriff Pflegebedürftigkeit endlich geändert?

Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen sollen nach Ansicht eines Expertenbeirats der Bundesregierung künftig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Das Gremium legte einen entsprechenden Bericht vor, der ein neues Begutachtungsverfahren vorsieht. Statt der drei Pflegestufen soll künftig fünf Pflegegrade geben.

Demenzkranke werden von ihren Angehörigen versorgtDer „Bericht des Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“, an dem auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft mitgewirkt hat, wurde am Donenrstag an Gesundheitsminister Daniel Bahr übergeben. Pflegebedürftigkeit wird bislang – insbesondere im Rahmen der Pflegeversicherung – als körperlicher Hilfebedarf definiert und schließt somit diejenigen aus, die aufgrund geistiger und psychischer Einschränkungen Hilfe benötigen. Der aktuelle Bericht des Beirats empfiehlt, wie schon die Vorgängerversion 2009, die Einführung einer neuen Definition von Pflegebedürftigkeit, die u.a. auch Einschränkungen der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten bei der Begutachtung berücksichtigt. Damit werden Menschen mit Demenz künftig regulär in einen der neuen fünf Pflegegrade eingestuft.
Bärbel Schönhof, 2. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, sagt dazu: „Der Bericht definiert Pflegebedürftigkeit so, dass künftig auch Demenzkranke berücksichtigt werden, empfiehlt ein differenzierteres Begutachtungsverfahren und gibt konkrete Umsetzungsempfehlungen. Damit hat die künftige Bundesregierung eine gute Grundlage, um eine umfassende Reform der Pflegeversicherung schnell auf den Weg zu bringen. Wir brauchen endlich die gleiche Anerkennung für pflegebedürftige Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung.“
Da es bisher keine finanziellen Vorgaben von politischer Seite gibt, konnten in dem Bericht nur verschiedene Kostenszenarien durchgerechnet werden. Dazu Bärbel Schönhof: „Klar ist, dass es mehr Geld kosten wird, wenn künftig Pflegebedarf nicht nur wegen körperlicher, sondern auch aufgrund geistiger Einschränkungen anerkannt wird. Dies schon allein, weil viele Demenzkranke – wie die Studien zeigen – in die neuen Pflegegrade 2 und 3 eingestuft werden. Das sollten uns pflegebedürftige Menschen Wert sein, und dazu sollten sich die Politiker aller Parteien bekennen. Über Drohnen kann man sich gewiss streiten, aber nicht über menschenwürdige Pflege.“
Der Sozialverband SoVD begrüßt die Vorschläge des Expertenbeirats zur Pflegereform. “Alle notwendigen Voraussetzungen für umfassende Verbesserungen in der Pflege sind nun erfüllt. Ab sofort steht die Politik in höchstem Maß unter Handlungsdruck. Sie muss das Vertrauen der Pflegebedürftigen zurückgewinnen. Die Betroffenen warten seit Jahren auf wirksame Unterstützung.” Das erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer heute anlässlich der Übergabe des Berichtes des Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs an die Bundesregierung. Der Verbandspräsident betonte die besondere Notwendigkeit rascher Hilfen für Millionen Menschen mit Demenz. “Alle bisherigen Verbesserungen greifen zu kurz. Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit bietet die Chance, einen Durchbruch zu erzielen”, sagte Bauer. Das Konzept des Expertenbeirates wäre eine schlüssige Antwort auf die gesellschaftliche Herausforderung, einen Pflegenotstand abzuwenden. “Nach dem Urnengang im September darf es keine weiteren Verzögerungen geben. Egal wer dann regiert, die Pflegereform muss umgehend in Angriff genommen werden. Daran werden wir die Parteien im Wahlkampf mit verschiedenen Aktionen erinnern”, sagte der SoVD-Präsident.
Foto:epd

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