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Mit dem E-Bike sicher durch die kalte Jahreszeit

Pedelecs und E-Bikes werden immer beliebter. Im Straßenverkehr, rechtlich und natürlich für die Nutzung in der kalten Jahreszeit gibt es jedoch einiges zu beachten, damit der Spaß am elektrischen Radeln ungetrübt bleibt. Foto: Jürgen Polle/Pixabay

E-Bikes liefern Fahrfreude im Alltag. Und aufgrund der Corona-Pandemie wechseln jetzt immer mehr Menschen von den öffentlichen Verkehrsmitteln aufs klassische Fahrrad oder Pedelecs und E-Bikes. Doch ist die Fahrt mit dem Pedelec noch sicher, wenn die Tage dunkler werden und die nasskalten Straßen voller Laub oder sogar Schnee sind? Mit der richtigen Vorbereitung kann das Pedelec auch in der kalten Jahreszeit eine sichere Alternative zum Auto oder dem öffentlichen Nahverkehr sein. Deshalb hier sieben Tipps von Adrien Roose, dem CEO und Gründer von Cowboy, einem belgischen Unternehmen, das innovative elektrische Design-Fahrräder entwickelt.

Den Kopf unbedingt schützen

Ohne Frage ist ein Helm essentiell für die Sicherheit auf der Straße. Leider sind noch immer viele Fahrerinnen und Fahrer ohne Kopfschutz unterwegs. Wie eine Studie von Statista und YouGov belegt, spielt dabei die Ästhetik eine wichtige Rolle. Dabei gibt es inzwischen eine Vielzahl von smarten Helmen, die nicht nur cool aussehen, sondern sogar einen Richtungswechsel anzeigen können.

Sehen und gesehen werden

Regen oder frühe Dämmerung am Abend sorgen für schlechte Sichtverhältnisse. Um gut zu sehen und gesehen zu werden, empfiehlt sich eine Mischung aus fluoreszierender Kleidung und einer funktionierenden Beleuchtung. Dabei sind elektrisches Licht und Reflektoren für hinten und vorne sowie an Pedalen und Speichen Pflicht. Roose hebt hervor, dass “smarte” E-Bikes wie ein von seiner Firma hergestelltes Modell, zusätzlich zur StVZO geprüften Fahrradbeleuchtung über ein integriertes Bremslicht verfügen, das beim Verlangsamen blinkt und den Hintermann warnt.

Bremsen in Schuss halten

Salz, Schmutz und Feuchtigkeit machen dem Material zu schaffen. Ein kurzer Check vor jeder Fahrt, ob die Beläge auch ordentlich greifen, sowie die regelmäßige Reinigung der (hydraulischen) Scheibenbremsen sorgt für Sicherheit im Verkehr. Übrigens: An Bremsbelägen und Felgen finden sich Markierungen, die Aufschluss über den Grad der Abnutzung geben.

Für eine geschmeidige Kette sorgen

Wasser in all seinen Aggregatzuständen sowie Fahrbahnschmutz erhöhen den Verschleiß der Kette, der sich spätestens durch Quietschgeräusche und Rostbildung bemerkbar macht. Für die Reinigung empfiehlt sich entweder lauwarmes Wasser oder Kettenreiniger.

Akkus vor Kälte schützen

Bei Temperaturen unter 10 °C ist eine spezielle Pflege für die Batterien notwendig: Es wird empfohlen, den Akku beim Abstellen des E-Bikes mit in die Wohnung oder ins Büro nehmen. Wer sein Bike für längere Zeit nicht nutzt, sollte die Batterie in einer trockenen Umgebung zwischen 10 °C – 20 °C lagern und alle 1-2 Monate einmal laden, um ca. 60-80 Prozent Ladestand zu gewährleisten sowie eine Tiefenentladung zu vermeiden. Praktisch sind hierbei vor allem Pedelecs, die einen herausnehmbaren Akku haben.

Bodenhaftung verbessern

Wer plant, den ganzen Herbst und Winter mit seinem E-Bike draußen unterwegs zu sein, sollte entweder spezielle Winterreifen aufziehen oder zumindest den Reifendruck für eine bessere Auflagefläche etwas verringern und somit die Traktion des Reifens erhöhen. Für eine pannenfreie Fahrt sind zudem Reifen mit einer leistungsfähigen Schutzschicht sinnvoll. Bei neuen Reifen unbedingt auf die Reifengröße im Zusammenspiel mit dem Schutzblech achten.

Smarte Funktionen nutzen

Viele Pedelecs bieten neben der Hardware auch eine eigene App, die Fahrerinnen und Fahrer bei der sicheren Fahrt unterstützt. Cowboy, unterstreicht Adrien Roose, hat als weltweit einziger Anbieter eine smarte Funktion zur Unfallerkennung entwickelt, die im Falle eines Unfalls oder Sturzes Alarm schlägt und Notfallkontakte benachrichtigt. Familie oder Freunde erhalten per SMS eine Nachricht mit der exakten Position und können sofort reagieren.

Pedelecs und E-Bikes im Straßenverkehr: Fahrrad oder Kfz?

Bleiben noch die Fragen, die Laien, die sich mit dem Kauf eines Elektro-Rades tragen verwirren: Wo liegen die Unterschiede und welche Regeln gelten für die verschiedenen Typen? Eine wichtige Rolle spielt die Höchstgeschwindigkeit, klärt die Rechtanwaltskammer Schleswig-Holstein auf.

Pedelec oder E-Bike?

Pedelec bedeutet Pedal Electric Cycle. Als sogenannte unterstützende Elektrofahrräder werden Sie durch das Zusammenspiel von Muskelkraft und Motor angetrieben. Das heißt, der eingebaute Motor unterstützt den Fahrer während des Tretens. E-Bikes hingegen sind rechtlich mindestens Mofas. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Motorunterstützung unabhängig davon erfolgt, ob der Fahrer in die Pedale tritt – durch „Gasgeben“.

Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrräder

Pedelecs, die eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreichen, gelten rechtlich als Fahrräder. Ab diesem Tempo schaltet sich der unterstützende Motor ab. Die Nenndauerleistung, also die maximale Leistung pro 30 Minuten, muss unter 250 Watt liegen. Wie beim Fahrrad wird keine Fahrberechtigung und kein Versicherungskennzeichen benötigt. Es gelten weder ein Mindestalter noch eine Helmpflicht. Fremde Unfallschäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab, sofern vorhanden. Fahrer müssen die gekennzeichneten Radwege nutzen.

Pedelecs mit Anfahrhilfe und S-Pedelecs

Auch Modelle mit Anfahrhilfe, die ohne Mittreten eine Geschwindigkeit von höchstens 6 km/h erreichen, werden rechtlich als Fahrräder behandelt, wenn sie beim Treten bis maximal 25 km/h unterstützen. Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, oft S Pedelecs genannt, gelten hingegen als Kraftfahrzeuge und müssen ein Kennzeichen haben. Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM („Rollerführerschein“) besitzen. Gefahren werden dürfen sie nur auf der Fahrbahn. Außerdem schreibt die Straßenverkehrsordnung einen „geeigneten Schutzhelm“ vor. Damit ist ein Motorradhelm gemeint.

Bei E-Bikes zählt die Höchstgeschwindigkeit

E-Bikes bis zu 20 km/h gelten als Leichtmofas, Modelle bis zu 25 km/h als Mofas. Wer keine Fahrerlaubnis hat und nach dem 31. März 1965 geboren wurde, braucht eine Mofa-Prüfbescheinigung. In jedem Fall wird ein Versicherungskennzeichen benötigt. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden. Einzig E-Bikes bis 20 km/h dürfen innerorts auf dem Radweg fahren und auch nur, wenn ein „Mofa frei“- oder das neue „E-Bike frei“-Zeichen aufgestellt ist. Über 20 km/h Höchstgeschwindigkeit herrscht zudem eine Kraftradhelm-Pflicht.

Motorradführerschein für schnelle E-Bikes

E-Bikes bis 45 km/h sind Kleinkrafträder, für die Führerscheinklasse AM benötigt wird. Über 45 km/h handelt es sich um Leichtkrafträder der Führerscheinklasse A1 oder sogar Motorräder der Klasse A. Darüber hinaus besteht für diese leistungsstarken E-Bikes eine Steuer- und Versicherungspflicht.

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