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Checkliste: Was tun im Todesfall?

Der Tod eines Angehörigen erwischt einen meist unvorbereitet. In diesem emotionalen Moment ist es häufig schwer, sich mit den zahlreichen formellen Belangen auseinanderzusetzen. Nur wenige Dinge müssen sofort erledigt werden, vieles kann einige Tage warten. Diese Checkliste kann auch helfen, für Angehörige vorzusorgen, um ihnen Aufwand nach dem eigenen Tod zu ersparen.

Bildnachweis: Unsplash/Scott Graham

Was direkt nach dem Tod erledigt werden muss

Einige Dinge können nicht warten und müssen schnell erledigt werden.

Wenn der Angehörige nicht im Krankenhaus verstorben ist, muss ein Arzt hinzugerufen werden, um den Totenschein auszustellen. Er ist nötig, um viele andere Dinge beantragen zu können. Auch einige andere Unterlagen sollten zusammengesucht werden, um die weiteren Schritte zu vereinfachen. Dazu gehören vor allem der Personalausweis oder Reisepass, die Geburtsurkunde und ggf. die Heiratsurkunde.

Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherungen müssen in der Regel vor Ablauf von 48 Stunden nach Bekanntwerden des Todes über diesen informiert werden. Andernfalls können die Auszahlungen unter Umständen verweigert werden.

Bevor ein Bestattungsunternehmen beauftragt wird, sollte nach Willensbekundungen des Verstorbenen gesucht werden. Dazu gehören das Testament, der Vorsorgevertrag, die Bestattungsverfügung und der Organspendeausweis. Diese Bekundungen können auch erleichternd wirken, wenn der Verstorbene dort weitere Schritte festgelegt hat.

Enge Angehörige und Freunde des Verstorbenen sollten auch recht bald informiert werden.

Die ersten Tage danach

Viele weitere Dinge müssen nicht sofort geschehen. Für die folgenden Punkte hat man einige Tage Zeit.

Neben der 48-Stunden-Frist gibt es einige Instanzen, die innerhalb von 36 Stunden informiert werden müssen. Dazu gehört das Beauftragen eines Bestattungsunternehmens, ggf. eine Information an den Arbeitgeber, auch einige Mitgliedschaften bei Vereinen müssen gekündigt werden. Mit dem Todesschein und dem Personalausweis muss man innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen, sie ist Voraussetzung für viele andere Meldungen.

Im Wohnsitz des Verstorbenen könnten Haustiere oder Pflanzen Pflege verlangen. Heizungen, Geräte und Leitungen können abgestellt werden. Selbstverständlich sollte man sich auch zeitnah um eine Trauerfeier und die Bestattung kümmern.

Ein wichtiger Schritt ist das Beantragen eines Erbscheins am zuständigen Nachlassgericht. Zuvor sollte man sich mit der Frage beschäftigen, ob man das Erbe antreten will. Dem Nachlassgericht muss das Testament zugestellt werden, wenn das nicht bereits zu Lebzeiten von einem Notar durchgeführt wurde, und die Erben müssen ermittelt werden.

Verträge gehen in der Regel auf die Erben über, wenn nicht anders vereinbart oder festgelegt. Mietverträge unterliegen beispielsweise nach wie vor den üblichen Kündigungsfristen und sollten daher frühzeitig gekündigt werden. Auch Verträge für Strom-, Wasser-, Heizungs- und Telekommunikationsversorgung müssen entweder gekündigt oder übertragen werden. Hat der Verstorbene in einem Pflegeheim gelebt, muss mit der Heimleitung vereinbart werden, wie mit seinem Besitz verfahren werden soll.

Was sonst noch geschehen muss

Nach diesen dringlichen Angelegenheiten fallen noch einige an, die erst im Laufe der kommenden Wochen erledigt werden müssen.

Weitere Versicherungen des Verstorbenen sollten über seinen Tod informiert werden. Enden die Verträge mit dem Tod, können so unter Umständen Beitragszahlungen zurückgefordert werden. Einige Verträge können auch übernommen werden.

Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenkasse und einige Behörden müssen informiert werden. Hier können bestimmte Zahlungen an die Hinterbliebenen geleistet werden, beispielsweise durch eine Hinterbliebenenrente oder die Zahlungen der Rentenkasse im sogenannten Sterbevierteljahr.

Mitgliedschaften und Abonnements sollten gekündigt werden, wenn sie nicht übernommen werden wollen. Hier ist auch auf was digitale Erbe zu achten, also Online-Konten und -Verträge sowie Datensätze auf Geräten, in der Cloud oder in sozialen Netzwerken.

Zuletzt fallen noch steuerliche Pflichten an. So muss innerhalb von drei Monaten ans Finanzamt gemeldet werden, dass Erbschaftssteuer berechnet werden muss. Unter Umständen muss noch eine Einkommenssteuererklärung für den Verstorbenen erstellt werden.

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