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Das ändert sich bei den Renten 2012

Die Diskussion ist wegen eines Artikels in der SZ vom 28.12.2011 voll entbrannt, warum immer mehr Rentner und Rentnerinnen schon zwei Jahre vor erreichen des 65 Lebensjahres in Rente gehen. Genauso wichtig wie diese Diskussion sind aber die Änderungen bei den Renten 2012. Eine kurze Übersicht der Änderungen.

Rentner müssen beim Zuverdienst achtgeben. Foto: GettyImages

Änderungen bei der Rente zum Jahresbeginn:
die Beitragssatz sinken!
der Beitragssatz zur Rentenversicherung von 19,9 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens wird 2012 auf 19,6 Prozent gesenkt.
die Beitragsbemessungsgrenzen verändern sich in den alten Bundesländern
die Beitragsbemessungsgrenze beträgt in den alten Bundesländern ab Januar 2012 monatlich 5.600 Euro (67.200 Euro jährlich), bisher 5.500 Euro (66.000 Euro jährlich).
In den neuen Bundesländern liegt sie wie 2011 bei 4.800 Euro (57.600 Euro jährlich).
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird.
Höchstbeiträge steigen in den alten Bundesländern

Der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte zur Rentenversicherung steigt 2012 in den alten Bundesländern von monatlich 1.094,50 Euro, um monatlich 3,10 Euro, auf monatlich 1.097,60 Euro.
Höchstbeiträge in den neuen Bundesländern sinken

In den neuen Bundesländern verringert sich der Höchstbeitrag ab Januar 2012 von derzeit monatlich 955,20 Euro, auf monatlich 940,80 Euro.
Mindestbeiträge für freiweillig Versicherte
Der freiwillige Mindestbeitrag beträgt in den alten und neuen Bundesländern einheitlich 78,40 Euro monatlich (minus 1,20 Euro/Monat). D
Höchstbeiträge für freiwillig Versicherte
Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte liegt in den alten und neuen Bundesländern 2012 einheitlich bei 1.097,60 Euro.
– Hinzuverdienstgrenze bleibt
Wer monatlich 400 Euro brutto hinzuverdient, für den bleibt die Hinzuverdienstgrenze 2012 für Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze sowie für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente maßgebend. Bei einem Hinzuverdienst bis zu 400 Euro kann die Rente in voller Höhe gezahlt werden.
Wer regelmäßig mehr als 400 Euro monatlich zu seiner Rente hinzuverdient, erhält – je nach Höhe des Hinzuverdienstes – die Rente anteilig.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de.
 
 

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