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Reform

Pflegestufe noch bis Jahresende beantragen?

Am 1. Januar 2017 tritt die Pflegereform in Kraft. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade, mit ihnen gelten neue Leistungssätze. Um als “Alt-Pflegebedürftiger” in den Genuss der großzügigen Übergangsregelung zu kommen, kann es sich lohnen, noch bis Jahresende eine Pflegestufe nach bisher geltendem Recht zu beantragen.

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