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Erben

Makabere Apps

Briefe per Post oder persönliche Anrufe werden im Zeitalter der digitalen Welt immer seltener. Da schreibt man doch lieber eine E-Mail oder eine SMS. Doch je mehr die Technologie in den Alltag der Menschen eindringt, desto mehr nimmt sie ihn auch ein. Selbst der Tod verliert angesichts dieser Entwicklung an Ernsthaftigkeit. Oder warum gibt es in Großbritannien Beerdigungs- und Gedenk-Apps?

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Testamentsvordrucke besser meiden

Was das Internet heute doch alles kann! Da sucht man zum Beispiel eine Vorlage für ein Testament, geht ins Internet und ergoogelt sich haufenweise schön formulierte Muster. Ausdrucken, unterschreiben und fertig, denkt man sich. Doch das so gut klingende Muster kann fatale Folgen nach sich ziehen. Vor allem, wenn die individuelle Situation nicht bedacht und steuerliche Konsequenzen vernachlässigt werden.

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Mut zum letzten Willen

Nur knapp ein Viertel aller Deutschen hat ein Testament verfasst – und viele davon fehlerhaft. „Es liegt in der Natur des Menschen, dass wir nur ungern darüber nachdenken mögen, was nach dem Tod kommt. Das Internetportal “ Jenseite“ hat recherchiert und mit interessanten Leuten gesprochen, die sich damit befassen, dass auch nach dem Tod alles geregelt abläuft.

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Urlaubstage sind vererbbar

Man schuftet und schuftet und am Ende fällt man sprichwörtlich tot um. In einem aktuellen Fall verstarb ein Arbeitnehmer ganz plötzlich. Ob er wirklich so viel geschuftet hat, bleibt fraglich. Aber in den zwölf Jahren, die er für ein und dieselbe Firma gearbeitet hat, brachte er es auf 140,5 offene Urlaubstage. Diese wären nach seinem Tod erlischt, wenn die Witwe des Verstorbenen keine Abgeltungsansprüche geltend gemacht hätte. Das tat sie aber und forderte vom Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes einen finanziellen Ausgleich für die nicht genommenen Urlaubstage. Und sie bekam Recht.

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Selbstanzeigen: Die meisten Mandanten sind Senioren

Stammen die meisten Steuerbetrüger aus der Goldenen Generation? Diese Vermutung legt eine Aussage nahe, die jetzt die Deutsche Steuerberatungsgesellschaft getroffen hat: Die meisten Mandanten, die eine Selbstanzeige erwägen, seien Senioren, teilweise schon deutlich jenseits der 80.

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Geldentschädigung kann nicht vererbt werden

Dass Schulden ebenso wie Vermögen vererbt werden können, wissen die meisten. Aber auch ideelle Rechte oder der Anspruch, ein Gerichtsverfahren nach dem Tod des Klägers fortzusetzen, gehen auf Erben über. Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche werden allerdings nicht vererbt – auch nicht an Peter Alexanders‘ Sohn, wie der Bundesgerichtshof geurteilt hat.

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Pflegetagebuch hilft bei Erbansprüchen

Die Konstellation ist häufig und führt meist zum Streit: In einer Familie mit mehreren erwachsenen Kindern nimmt sich meist nur eines der alten und bedürftigen Mutter oder des Vaters an. Das Kind pflegt sein Elternteil unter Erbringung persönlicher und finanzieller Opfer zu Hause. Die Geschwister ziehen sich aus der Verantwortung heraus und kommen allenfalls sporadisch zu Besuch. In diesem Fall kann ein Pflegetagebuch helfen, mehr Ansprüche auf das Erbe geltend zu machen.

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Das ewige Leben im Netz

Noch immer machen Menschen das Thema Erbe meist an greifbaren Besitztümern fest. Dabei spielt sich das Leben längst zu einem Großteil auch im virtuellen Raum ab, sprich: im Internet. Hier hinterlassen Menschen viele Spuren – einige freiwillig, mehr aber noch unfreiwillig. Doch wollen wir das? Für immer im Netz verewigt sein – auch nach unserem Tod? Weiterlesen

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Wieviel kostet ein Menschenleben?

Hello All, alles hat seinen Preis; auch ein Menschenleben. Im mexikanischen Bundesstaat Sinoloa, Zentrum der Drogenbandenkriege, sind Menschleben besonders preiswert. Die gedungenen Mörder der „Los

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