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Erbschein muss nicht sein!

Um sich als Erbe ausweisen zu können, bedarf es nicht immer eines teuren Erbscheins. Der Bundesgerichtshof hat jüngst eine für Erben richtungsweisende Entscheidung getroffen. Danach hat der Erbe das Recht, sein Erbrecht außer durch Erbschein oder notarielles Testament auch durch ein handschriftliches, durch das Amtsgericht eröffnetes Testament nachzuweisen.

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