
Mit einer Bank-Vollmacht bekommt die gewählte Person weitreichenden Zugang, deshalb muss deren Ausstellung gut überlegt sein. Foto: Geralt Altmann/pixabay
Die Experten geben bei der notariellen Variante allerdings zu bedenken, dass diese Vollmacht weitreichenden Zugang gewährt: Durch die hohe Rechtssicherheit einer notariell beurkundeten Bankvollmacht darf die bevollmächtigte Person sogar einen Kredit aufnehmen oder Geschäftsvermögen verwalten. Eine Vollmacht kann aber jederzeit widerrufen werden.
Wer die Kontrolle nicht ganz aus der Hand geben möchte, kann die Bankvollmacht begrenzen. So kann etwa eine monatliche Obergrenze festgelegt werden, bis zu der der Bevollmächtigte Geld vom Konto abheben darf. Ist das Limit erreicht, muss der Bevollmächtigte weitere Abhebungen begründen. Ist vereinbart, dass die Vertrauensperson Geld für eigene Geschenke abheben darf, z. B. zum Geburtstag oder zu Weihnachten, raten die Rechtsexperten, auch diese Summen explizit in der Vollmacht zu begrenzen. Ein weiterer Kontrollmechanismus kann auch einfach das Benennen einer weiteren Person sein, die Kontobewegungen überprüft und der der Bevollmächtigte einmal im Jahr Rechenschaft ablegen muss.
Unterlagen für eine Vollmacht
Wer eine Vollmacht erhalten soll, benötigt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den er dem Geldinstitut vorzeigen muss. Bei Direktbanken müssen Bevollmächtigte meist eine Kopie des Ausweises mitschicken. Möglich ist auch ein Identitätsnachweis mittels des Postident-Verfahrens.
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