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Haftung

Netzbetreiber haftet für Überspannungsschäden

Immer wieder gehen elektrische Geräte kaputt, weil die Spannung in der Stromleitung vorübergehend zu hoch ist. Der Stromanbieter haftet dann grundsätzlich, entschied der Bundesgerichtshof. Allerdings gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro – was dazu führt, dass die Verbraucher die meisten Schäden vermutlich doch wieder selbst tragen müssen.

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