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Wenn das Finanzamt zwei Mal klingelt!

Das erwischt so manche Rentnerin und so manchen Rentner eiskalt: Eine Aufforderung des Finanzamtes, doch bitte schön eine Steuererklärung für die Jahre ab 2009 vorzulegen. Die fliegt zurzeit etlichen Rentnern ins Haus. Und alle haben gedacht, dass sie mit dem Renteneintritt diesen lästigen Steuererklärungs-Schreibkram von der Backe haben. Warum dies so ist und wie man im Fall der Fälle vorgehen sollte, erklärt der Steuerberater Richard Herberg aus Nürnberg im Interview mit dem Magazin sechs+sechzig.

Das trifft den Pensionisten genauso wie den einfachen Rentner, das Finanzamt will eine Steuererklärung - und zwar auch rückwirkend. Foto: Fotolia
Das trifft den Pensionisten genauso wie den einfachen Rentner, das Finanzamt will eine Steuererklärung – und zwar auch rückwirkend. Foto: Fotolia

Auslöser für die Reform des Alterseinkünfte-Gesetzes war, wie so oft, ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts. Am 6. März 2002 (Aktenzeichen 2 BvL 17/99) befand es in einem Urteil, dass „die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz nicht vereinbar sei. Dann verdonnerte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, dies bis zum 1. Januar 2005 zu beheben, was dieser auch tat.
Heraus kam bei den Beratungen einer Kommission und dem Finanzministerium ein so genantes Drei-Schichten-Modell, das in dieser Form nahezu unverändert gesetzlich zum 1. Januar 2005 in Kraft trat. Es änderte das Einkommensteuergesetz,  die Durchführung der Regeln bei der Einkommenssteuer-Erhebunbg und weitere zehn Gesetze und Verordnungen. Nun haben die Rentner den Salat und müssen, wenn sie Pech haben blechen.
 Die wichtigsten Punkte der Reform des Alterseinkünfte-Gesetzes:
–          Die gesetzliche Rente, betriebliche Altervorsorge, Berufsversorgungen, Alterssicherungen für Landwirte sowie Rürup- und Riesterrente sollen bei der Ansparung steuerfrei gestellt und nachgelagert besteuert werden.
–          Kapitalgedeckte Altersvorsorge-Produkte (z. B. Lebensversicherungen) sollen und dürfen nicht mit steuerlichen Mitteln gefördert werden.
–          Der maximal ansetzbare Betrag für Einzahlungen in die geförderte Altersvorsorge  beläuft sich 2025 für Alleinstehende auf 20.000 Euro und für Verheiratete auf 40.000 Euro. Dabei beginnt der maximal ansetzbare Betrag 2005 mit sechzig Prozent und steigt dann jedes Jahr um zwei Prozent, bis im Jahr 2025 die vollen hundert Prozent erreicht sind.
–          Der Besteuerungs-Anteil der Renten beginnt 2005 mit fünfzig Prozent, steigt bis 2020 jährlich um zwei Prozent, ab 2021 um jährlich ein Prozent, bis 2040 die Renten voll versteuert werden.
–          Bei der Renten-Versteuerung gilt das Kohortenprinzip, d.h., für Neurentner gilt der  Besteuerungsanteil, der bei Eintritt in die Rente für sie gilt, so lange sie leben. Renten-Erhöhungen werden dann voll versteuert.
–          Die steuerlichen Vorteile, die Kapital-Lebensversicherungen genossen haben, werden gemindert. Das gilt für alle Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden.
Richard Herberg, Dipl. Kaufm. Steuerberater. Foto Mile Cindric
Richard Herberg, Dipl. Kaufm. Steuerberater. Foto Mile Cindric

 Interview mit dem Steuerberater Richard Herberg (Nürnberg)

Magazin66: Müssen alle Rentner/innen jetzt eine Steuererklärung abgeben?
Herberg: Grundsätzlich ja, wenn geprüft wurde, dass das zu versteuernde Einkommen einschließlich der Renten über dem Grundfreibetrag liegt.
Magazin66: Warum überschreiten immer mehr Rentner die Grundfreibeträge?
Herberg: Weil die Renten seit 2005 höher besteuert werden, die Grundfreibeträge jedoch nicht im gleichen Maße gestiegen sind
Magazin66: Was versteht man unter nachgelagerter Besteuerung?
Herberg: Im Fall der Renten heißt das, dass die Einzahlungen in die Renten-Vorsorge steuerlich als Abzug angesetzt werden dürfen, dafür aber dann die Renten-Bezüge versteuert werden müssen .
Magazin66: Wenn die Finanzämter jetzt alle Rentner anschreiben, um Steuererklärungen abzuverlangen, können dann hohe Versäumniszuschläge anfallen?
Herberg: Ich fürchte ja, weil die meisten Rentner mit diesen Steuererklärungen überfordert sind und diese deshalb vielleicht zu spät abgeben.
Magazin66: Eigentlich ist dies ja das Versäumnis der Finanzämter. Lässt sich dagegen was tun?
Herberg: Man kann immer einen Antrag auf Rücknahme eines solchen Verspätungs-Zuschlages – so heißt er genau – stellen.
Magazin66: Was passiert, wenn man die Aufforderung des Fiskus einfach ignoriert?
Herberg: Dann schätzt das Finanzamt die Steuern, die dann auch in der Regel zu hoch sind.
Magazin66: Welche Erfahrungen haben Sie in Ihrer Praxis mit diesen Aufforderungen gemacht?
Herberg: Sie kommen – noch – nicht in der hohen Anzahl, wie man dies hätte vielleicht vermuten können. Das liegt daran, vermute ich mal, dass die Finanzämter hierfür auch – noch – zu wenig Personal haben.
Magazin66: Abschließend: Wie würden Sie dieses Vorgehen der Finanzämter einschätzen?
Herberg: Nach dem Motto, „gebt dem Fiskus, was des Fiskus ist„, ist rechtlich gegen dieses Vorgehen nichts einzuwenden. Moralisch lässt sich hierüber jedoch diskutieren …
Interview: Rainer Büschel
 
Ein Tipp des Magazin66: Wer den Gang zum Steuerberater scheut oder aus finanziellen Gründen sich nicht leisten kann, kann ihn Bayern die Lohnsteuerhilfe-Vereine (gegen geringes Entgelt) nutzen.

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