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Riestervertrag der Allianz ist nicht transparent + diskriminierend…

... das stellte ein Gericht in Hamburg feste. Geklagt hatten der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale und hatten Recht bekommen. die Allianz wussten von diesen Vorwürfen seit 2011 hat aber trotzdem an diesen Verträgen festegehalten.
Richter müssen sich Verträge oft sehr genau ansehen , um zu einem Urteil zu kommen. Foto:epd
Richter müssen sich Verträge oft sehr genau ansehen , um zu einem Urteil zu kommen. Foto:epd

Auszug aus der Presseerklräung des Bund des Bundes der Versicherten (BdV) und der Verbraucherzentrale Hamburg:
Wir haben obsiegt! Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg hatten die Allianz Lebensversicherung aufgefordert, die klassische Riester-Rente in der derzeitigen Form nicht mehr zu vertreiben und sich bei bestehenden Verträgen nicht mehr auf die strittigen Klauseln zu berufen. Denn die Vertragsbedingungen sind nach Prüfung der Verbraucherschützer intransparent, widersprechen dem Versicherungsvertragsgesetz und diskriminieren Ältere, Kinderreiche und Geringverdiener. Außerdem verstößt die Allianz mit ihren Regelungen gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Obwohl der Versicherer bereits seit September 2011 von den Vorwürfen wusste, ist er nicht tätig geworden. „Das hat uns gezwungen mit rechtlichen Mitteln gegen die Riester-Rente der Allianz vorzugehen“, so Tobias E. Weissflog, Vorstandsvorsitzender des BdV. „Und das wird sich, wenn das Urteil rechtskräftig wird, für alle betroffenen Verbraucher positiv auszahlen.“
Hintergrund des Verfahrens sind die sogenannten Kostenüberschüsse, die das Unternehmen regelmäßig erwirtschaftet und an denen die Kunden zu beteiligen sind. Sie entstehen dadurch, dass der Versicherer erst einmal überhöhte Kosten einkalkuliert, diese dann aber nicht vollständig benötigt und ein so genannter “Kostenüberschuss” entsteht. Bei dem Allianz-Angebot werden aber nur diejenigen an diesen Überschüssen beteiligt, die aus ihren so genannten Eigenbeiträgen eine Mindestsparsumme von 40.000 Euro erreichen. Das ist bei der Riester-Rente aber besonders für Ältere, Kinderreiche oder Geringverdiener oft schwer möglich. „Vor allem diejenigen, die eigentlich besonders auf die staatlich geförderte Zuschussrente angewiesen sind, hatten also keine Chance diese Kostenüberschüsse zu erhalten“, so Weissflog. Bei einem durchschnittlichen Vertrag können das etwa 3.500 Euro sein, die dadurch weniger für die Rente zur Verfügung stehen.
Weiteres Problem: Nur wer sich durch die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformationen und die Geschäftsberichte der Allianz Lebensversicherung arbeitet, kann die besonderen Regelungen zur Kostenüberschussbeteiligung überhaupt erkennen. Für einen normalen Verbraucher ist dies unmöglich. Was sich die Allianz hier erlaubte, ist eine besonders krasse Form der Intransparenz“, so Weissflog. Der Verbraucher muss sieben unterschiedliche Textstellen finden, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass die in den Versicherungsbedingungen versprochene lediglich 50%ige Beteiligung an den Kostenüberschüssen nur bekommt, wer ein Garantiekapital in Höhe von 40.000 € erreicht.
Das LG Stuttgart ist mit uns nunmehr der Auffassung, dass die angegriffenen Passagen aus den AVB der Allianz für Riester-Verträge intransparent und daher unwirksam sind. Das Verbot folge auch aus Regelungen des UWG (§§ 3, 5 Abs. 1 Nrn. 1, 3, 8 Abs. 3 Nr. 3), weil nach Einschätzung des Gerichtes über wesentliche Merkmale des Vertrages getäuscht werde.
 

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