Schnell und bequem von zu Hause aus eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung zu erstellen – das geht ab sofort mit „Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen“. Der neue Online-Service ist kostenfrei über https://www.verbraucherzentrale.nrw/patientenverfuegung-online erreichbar. Grundlage sind laut einer jetzt veröffentlichten Pressemitteilung Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entwickelt hat und als PDF-Dokument zur Verfügung stellt.
Mit einer Patientenverfügung kann individuell festgelegt werden, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen erwünscht sind oder unterlassen werden sollen. Sie kommt zum Einsatz, wenn man selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen Willen zu äußern.
„In unseren Beratungen und Vorträgen stellen wir immer wieder fest, dass es zur Patientenverfügung einen großen Aufklärungsbedarf gibt. Aber viele scheuen den Aufwand, eine Patientenverfügung selbst zu erstellen – manchmal auch weil die Gedanken an Krankheit und Tod eine Herausforderung sind“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Mit dem neuen Online-Angebot helfen wir den Verbraucher:innen, dass ihr Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn sie nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern.“
Verlässliche Textbausteine für individuelle Verfügung
Aus den Textbausteinen lassen sich mit Hilfe des neuen Online-Services der Verbraucherzentralen nun Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Wer ergänzende Beratung benötigt, kann die Erstellung der Online-Patientenverfügung jederzeit unterbrechen und innerhalb von drei Monaten fortsetzen. Nach Ablauf von drei Monaten werden die eingegebenen Daten automatisch gelöscht.
Am Ende erhalten die Nutzer:innen eine auf sie abgestimmte, individualisierte Patientenverfügung. Damit die so erstellte Online-Patientenverfügung gültig ist, muss sie ausgedruckt und unterschrieben werden. Prof. Dr. Christian Kastrop, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), erklärt: “Sich rechtzeitig über den Fall der Fälle Gedanken zu machen und dafür gewappnet zu sein, halte ich für wichtig – damit in kritischen gesundheitlichen oder lebensbedrohlichen Situationen im Krankenhaus alles nach den eigenen Wünschen abläuft. Eine große Hilfe dabei kann das neue Online-Tool der Verbraucherzentralen sein, mit dem unkompliziert und kostenlos auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügungen erstellt werden können.“
Zuletzt hatten die Verbraucherzentralen im Rahmen der Woche der Vorsorge vom 20. bis 24. September 2021 über 1.900 Menschen mit Online-Vorträgen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und digitalen Nachlass informiert.
Weiterführende Infos und Links:
- Link zum neuen Online-Service Patientenverfügung: https://www.verbraucherzentrale.nrw/patientenverfuegung-online
- Zu den Textbausteinen des BMJV gelangen Sie hier: PDF
- Analoge Hilfestellung bietet das kostenpflichtige Vorsorgehandbuch (Link zum Shop)
Die Online-Patientenverfügung wurde von den Verbraucherzentralen Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.