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Fallen vermeiden bei der Siftungsgründung

Nichts ist bekanntlich für die Ewigkeit. Eine Stiftung aber soll es zumindest für eine halbe Ewigkeit sein. Schon bei der Gründung sollten Stifter deshalb über das eigene Ableben hinausdenken. Für viele ist das kein Tabu, wie Untersuchungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen belegen: 42 Prozent der Stifter treibt das Thema Nachfolge bereits bei der Gründung um.
Die anderen machen sich weniger Gedanken, und manche von ihnen stellen damit in der Gründungseuphorie wichtige Weichen falsch. »Planlos in die Besetzungsfalle«, so drastisch titelt Prof. Berit Sandberg ihre 2013 veröffentlichte Studie zur Stifter-Nachfolge. Auch Praktiker wie Christian Reichel haben Ähnliches erlebt. Er leitet die zehnköpfige Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg, die bei der Stadtkämmerei angesiedelt ist. 13 Jahre ist er dabei, heute werden dort 51 Stiftungen betreut. 2017 wurden 7200 Förderanträge mit insgesamt 4,765 Millionen Euro bedacht.

Keine Erbhöfe in der Satzung festschreiben
Was sollte man nun bei der Nachfolge, der Besetzung von Gremien oder der Auswahl von Beratern für Geldanlage und Steuerliches beachten? Als Fallstricke nennt Reichel, dass Stifter sich manchmal in der Satzung an Kreditinstitute oder Steuerkanzleien binden oder Personen, die Verwaltungsaufgaben übernehmen, mit lebenslangen Befugnissen ausstatten wollen. Davon rät er ab, denn Satzungsänderungen sind mühselig: »Ich muss bei der Gestaltung der Ausgaben flexibel bleiben.« Geldanlage sowie Steuerberatung gibt es nun mal nicht umsonst, deren Kosten und Nutzen gehören kontinuierlich auf den Prüfstand, damit die Stiftung möglichst hohe Erträge ausschüttet. Hilfreich sind deshalb zeitlich befristete Verträge, um immer die beste Beratung zu finden.
Wenn Dienstleister mit den persönlichen Umständen des Stifters vertraut sind, sieht Reichel das natürlich als Vorteil. »Die Steuerkanzlei, die eh schon meine Abschlüsse macht, ist sicher eine gute Wahl. Ihr würde ich ein einfaches Mandat für den Jahresabschluss geben.« Falls ein neuer Steuerberater gesucht ist, empfiehlt er Sondierungsrunden mit verschiedenen Kanzleien. Gespräche über Grundstockvermögen, Zustiftungen und Spendenregelungen dienen als LProbe, ob profundes Know-how vorhanden ist.
Auch bei Kreditinstituten rät er, auf ausgewiesene Erfahrung mit der Stiftungsthematik achten. Bei der Sparkasse Nürnberg und der HypoVereinsbank, die in der Stifter-Initiative der Stadt mitarbeiten, »gibt es spezielle Berater mit speziellen Kenntnissen«, so Reichel. Der Rest ist das kleine Einmaleins der Geldanlage und sollte Stiftern den Gang zu mehreren Banken wert sein: Wie hoch sind die Verwaltungsgebühren für aktive Depotverwaltung, wie hoch die Provisionen bei Neuanlage, wie die Risikostreuung und wie transparent die angebotenen Anlageformen? Ob Hausbank oder neue Geschäftsbeziehung – er rät dazu, Kreditinstitute zu fordern: »Es ist nicht schlecht, Banken in einer Stiftung durch zwei Depots in eine gewisse Wettbewerbssituation zu bringen.«

Mitglied auf Zeit
Die dann hoffentlich reichlich fließenden Erträge sollen natürlich an seriöse Einrichtungen gehen. Da sind Experten gefragt. Vom vielköpfigen Gremien-Wirrwarr hält Reichel wenig, wohl aber von Arbeitsteilung, schließlich können sich Vorstände nicht um alles kümmern. Aktive oder emeritierte Hochschullehrer und Personen des öffentlichen Lebens sind deshalb gerne gesehene, allerdings auch meist gut ausgelastete Mitglieder von Kuratorien für die Vergabe von Geldern. Stichwort Flexibilität: Deren Bestellung auf Wahlperioden zu begrenzen ist aufwändiger, aber eine Überlegung wert, um stets aktuelles Wissen über die Bereiche an Bord zu haben, die der Stiftungszweck qua Satzung adressiert.
Bleibt das Thema Ewigkeit. Die Stiftungsverwalter der Stadt haben damit Erfahrung, wachen sie doch über 23 rechtsfähige und 28 nichtrechtsfähige Stiftungen. Nur bei 15 sind die Gründer noch mit dabei. Über die erste eigene Nachfolgegeneration oder den gegenwärtigen Vertrautenkreis kann nun mal kein Stifter hinausblicken. Abseits davon, dass auch die Stiftungsaufsicht darüber wacht, sollte man sich also frühzeitig fragen, welche Institutionen dem eigenen Stiftungszweck ohnehin verpflichtet sind und Nachhaltigkeit garantieren können. Kirchen, Kammern, Hochschulen, Stifterverbände, staatliche Einrichtungen oder eben Kommunen wie die Stadt Nürnberg zählen dazu. Gemanagt wird von dieser zum Beispiel das Erbe des Industriellen Sigmund Schuckert oder das des Kaufmanns und Finanziers Konrad Groß, der im 14. Jahrhundert die Heilig-Geist-Spital-Stiftung ins Leben rief. Was wäre wohl aus deren heute addiert weit über 200 Millionen Euro schwerem Stiftungsvermögen geworden, wenn ihre Gründer die Nachfolgefrage nicht für eine kleine Ewigkeit geklärt hätten?

Text: Michael Nordschild
Foto: Giulia Iannicelli

Christian Reichel leitet die Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg.

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