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Einheitliche Mütterrente gefordert

Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen fordert eine einheitliche Mütterrente in Deutschland, um drohende Altersarmut zu lindern. Dabei werden die beiden Landesregierungen aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten.
Gerechtigkeit bei der Mütterrente fordert der vdK. Foto: epd
Gerechtigkeit bei der Mütterrente fordert der vdK. Foto: epd

Presseerklärung des vdk Hessen-Thüringen:

“Immer mehr Frauen in Hessen und Thüringen sind in Zukunft von Altersarmut bedroht. Ein zentraler Grund dafür ist, dass Frauen Kinder erziehen und Angehörige betreuen und daher zum Großteil in Teilzeitbeschäftigungen arbeiten. 85 Prozent der bis zu 20 Wochenstunden Beschäftigten sind Frauen. „Es gibt viele Gründe, warum in Zukunft immer mehr Frauen im Alter von Armut betroffen sein werden. Insbesondere ihre gesellschaftliche Leistung bei der Kindererziehung wird kaum honoriert“, sagt der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, Karl-Winfried Seif. „Diese massive Ungerechtigkeit muss unbedingt korrigiert werden.“

Der VdK fordert deshalb die Landesregierungen von Hessen und Thüringen dazu auf, gemeinsam mit Bayern und weiteren Bundesländern im Bundesrat eine Initiative zur Anhebung der Mütterrente für Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, einzubringen. Bisher erhalten diese pro Kind einen Rentenpunkt weniger als die Mütter, deren Kinder nach 1992 zur Welt kamen. Ein Rentenpunkt entspricht in etwa 30 Euro im Monat. In der letzten Woche wurde bekannt, dass Bayerns Sozialministerin Emilia Müller diese Forderung unterstützt.

Aus Sicht des VdK ist eine Verbesserung bei der Mütterrente ein wichtiger Schritt gegen die Altersarmut zukünftiger Rentengenerationen. „Eine Finanzierung aus der Rentenkasse lehnen wir allerdings ab, da es sich bei der Kindererziehung eindeutig um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt“, betont der VdK-Landesvorsitzende. Daraus ergebe sich die Finanzierung aus Steuermitteln. Wichtig für den Sozialverband ist auch, dass die Mütterrente nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird, damit die Frauen, die eine Rente auf Armutsniveau erhalten, nicht leer ausgehen.”

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