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Gleiches Recht für alle Mütter!

Es mag wenig erscheinen: ein oder zwei Rentenpunkte weniger. Wer aber im Alter auf seinen Rentenbescheid als Erziehender schaut, der ist vielleicht arm dran. Eine Unterschriftenaktion des Deutschen Frauenrats, der Gewerkschaften und Sozialverbände wendet sich dagegen, dass Frauen, die Kinder vor 1992 geboren haben und Frauen im Osten jeweils einen Rentenpunkt weniger bekommen.
Ein Rentenpunkt mehr für die Kleine - sie ist nach 1992 geboren. Foto: epd
Ein Rentenpunkt mehr für die Kleine – sie ist nach 1992 geboren. Foto: epd

Gegen diese Ungleichbehandlung wendet sich eine gemeinsame Unterschriftenaktion von Deutschem Frauenrat, Sozialverbänden und Gewerkschaften.

In dem Appell an Bundeskanzlerin Merkel fordern die UnterzeichnerInnen eine Gleichbehandlung der Kindererziehungszeiten bei der sogenannten Mütterrente und deren Anhebung. Außerdem soll die Erziehendenrente, so ein weiteres Anliegen, nicht länger aus der Rentenkasse sondern aus Steuern finanziert werden.

Die Aktion, die bereits seit Oktober 2015 läuft, endet am Internationalen Kindertag am 1. Juni 2016. Dann sollen die Unterschriften Bundeskanzlerin Angela Merkel überreicht werden.

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IHRE UNTERSCHRIFT FÜR EINE GERECHTE MÜTTERR ENTE

Die Verbesserung der so genannten Mütterrente wurde am 23. Mai 2014 vom Deutschen Bunde stag als Teil des Rentenpakets beschlossen und ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten.

SoVD , Volkssolidarität und Deutscher Frauenrat und Gewerkschaften fordern schon seit vielen Jahren, die Ungleichbehandlung bei den Kindererziehungszeiten abzubauen, und begrüß en die Anhebung der Mütterrente daher als einen ersten Schritt hin zu einer vollständigen Beseitigung der Ungleichbehandlung. Die Gleichbehandlung muss aber – nach wie vor – Ziel einer sozial gerechten Lösung bleiben.

Fakt ist: Für Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, werden bei der Rente pro Kind nur zwei Jahr e zugrunde gelegt, also zwei Entgeltpunkt e .

Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden dagegen drei Jahre mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten – also mit drei Entgeltpunkten – bewertet.

Wir fordern für Mütter, deren Kinder vor und ab 1992 geboren sind , die Anrechnung von drei Kindererziehungsjahren beim Rentenbezug.

Fakt ist: Frauen, die ihre Kinder in Ostdeutschland geboren haben, werden auch weiterhin gegenüber westdeutschen Müttern benachteiligt. Während Frauen pro Kind im Westen ab dem 1. Juli 2015 29,21 Euro mehr Bruttorente im Monat erhalten, sind es im Osten lediglich 27,05 Euro.

Wir fordern : Jedes Kind muss der Gesellschaft gleich viel wert sein, und zwar unabhängig von seiner geografischen Herkunft.

Wir fordern daher, dass auch für im Osten erzogene Kinder der Westwert maßgebend ist. Fakt ist: Wenn vor 1992 geborene Kinder erst nach dem ersten Lebensjahr adoptiert werden, erhalten die Adoptivmutter bzw. der -vater keine pauschale Anhebung ihrer Rente . Voraussetzung ist die Erziehung des Kindes in dessen 13. Lebensmonat.

Wir fordern eine Einzelfallgerechtigkeit. Um den tatsächlichen Erziehungsverhältnissen bei der Zuordnung der Verbesserung der so genannten Mütterrente besser Rechnung tragen zu können, sollte der Rentenversicherung auf Antrag und in begründeten Einzelfällen eine von der pauschalen Zuordnungsregelung abweichende Einzelfallentscheidung ermöglich t werden.

Fakt ist: Die Verbesserungen bei der Mütterrente werden aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert.

Wir fordern , dass die falsche Finanzierung der Mütterrente aus dem Rententopf beendet wird. Die Finanzierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen müssen. Fakt ist: Die Mütterrente wird auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet.

Wir fordern einen gestaffelten Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter.

Ist die Erziehung älterer Kinder weniger wert als die jüngerer?

Ist die Erziehung im Westen mehr wert als die im Osten? Ist die Erziehung der Kinder durch eine Adoptivmutter bzw. einen – vater weniger wert als die der leiblichen Mutter bzw. des leiblichen Vaters?

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