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Neues EU-Erbrecht greift ab 17. August

Für alle, die ab dem 17. August 2015 sterben, gilt die neue EU-Erbrechtsverordnung. Sie legt fest, welches Erbrecht anzuwenden ist, wenn ein internationaler Erbfall vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand im Ausland lebt, dort Vermögen hat und stirbt, ohne Staatsbürger dieses Landes zu sein.
Foto: epd
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Für alle, die ab dem 17. August 2015 sterben, gilt die neue EU-Erbrechtsverordnung. Sie legt fest, welches Erbrecht anzuwenden ist, wenn ein internationaler Erbfall vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand im Ausland lebt, dort Vermögen hat und stirbt, ohne Staatsbürger dieses Landes zu sein.

Nach der neuen EU-Erbrechtsverordnung ist der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Verstorbenen entscheidend für das anzuwendende Erbrecht und nicht etwa die Staatsangehörigkeit. Ein Beispiel: Herr Müller hat die deutsche Staatsbürgerschaft, lebt seit mehreren Jahren auf Mallorca, hat dort viele soziale Kontakte und ein eigenes Haus. Er ist zwar deutscher Staatsbürger, hat aber seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort auf Mallorca. Dann stirbt Herr Müller. Nach den neuen EU-Regelungen wird sein Vermögen nicht nach deutschem, sondern spanischem Recht vererbt.

Es gibt allerdings Möglichkeiten, selbst mitzubestimmen, etwa mit einem Testament. So kann Herr Müller aus unserem Beispiel hierin festhalten, ob er nach deutschem oder spanischem Recht vererben möchte.

Ein Testament bietet weitere Vorteile. Jeder kann festlegen, wem er was hinterlassen möchte. Verheiratete mit Kindern können bestimmen, dass zunächst der überlebende Partner alles erbt. Wer in einer Beziehung lebt, aber nicht verheiratet ist, kann seinen Partner berücksichtigen – dieser erbt sonst nichts.

Nicht nur für ältere Menschen und Auswanderer, die ihre Staatsbürgerschaft behalten, ist ein Testament deshalb wichtig. Jeder, der seine Hinterlassenschaften nach eigenen Wünschen vererben möchte, sollte frühzeitig Vorsorge treffen. Gut zu wissen: Ein Testament kann flexibel an die Lebenssituation angepasst und jederzeit geändert oder widerrufen werden. Mit vorgedruckten Testamenten werden keine wichtigen Angaben vergessen. Die Formulare sind bei einigen Herstellern anwaltlich geprüft und auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung.

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