
Dann sind es oft die Großeltern, die als Ersatzfamilie bzw. als Pflegefamilie einspringen. Manchmal geschieht das ganz privat aus vielfältigen familiären Gründen, manchmal aber auch aus den obenstehenden Gefährdungen der Kinder.
Bislang galt, dass die Großeltern als unterhaltspflichtige Verwandte nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für die Erziehung ihrer Enkelkinder vom Jugendamt erhalten, da sie zur Familie gehören. Eigentlich haben sie damit „drohen“ müssen, dass sie ihre Enkelkinder weggeben würden, da sie nicht mehr zu einer unentgeltlichen Pflege ihrer Enkel bereit sind.
Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht seine eigene höchstrichterliche Rechtsprechung korrigiert und Großeltern (wie „fremden“ Vollzeitpflegefamilien auch), einen Anspruch auf Pflegegeld zugestanden. Damit Großeltern das Pflegegeld für ihre Enkelkinder bekommen können, müssen sie allerdings vom Jugendamt als geeignet eingestuft werden. Darüber hinaus müssen die Jugendämter einen dringenden erzieherischen Bedarf (finanziell) anerkennen. Und das ist gar nicht so einfach, aber durch das neue Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts mit guten Aussichten verbunden. Das Pflegegeld ist nach Altersstufen der Kinder gestaffelt (etwa 600 bis 800 Euro im Monat), allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.




