
Meistens stehen Demenzkranke unter Aufsicht. Doch wer haftet, wenn ein Demenzkranker einen Schaden verursacht? Foto: Epd
Um das zu verhindern, bieten Versicherungen seit einiger Zeit die sogenannte „Deliktunfähigkeitsklausel“ an. Vorher galt sie nur bei Kindern unter acht Jahren. Nun sollen auch Demenzkranke davon profitieren.
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