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Warum Demenzkranke richtig versichert sein müssen

Im ersten Moment ist die Diagnose Demenz ein Schock, doch schnell muss klar sein: Jetzt muss zügig eine private Haftpflichtversicherung her, denn Demenz zieht nicht automatisch die Deliktunfähigkeit des Betroffenen nach sich, wie der Bund der Versicherten (BdV) hinweist. Im Einzelfall könnte es nämlich sein, dass ein Demenzkranker für seinen verursachten Schaden in Haftung genommen wird.

Meistens stehen Demenzkranke unter Aufsicht. Foto: Epd
Meistens stehen Demenzkranke unter Aufsicht. Doch wer haftet, wenn ein Demenzkranker einen Schaden verursacht? Foto: Epd

Im ersten Moment ist die Diagnose Demenz ein Schock, doch schnell muss klar sein: Jetzt muss zügig eine private Haftpflichtversicherung her, denn Demenz zieht nicht automatisch die Deliktunfähigkeit des Betroffenen nach sich, wie der Bund der Versicherten (BdV) hinweist. Im Einzelfall könnte es nämlich sein, dass ein Demenzkranker für seinen verursachten Schaden in Haftung genommen wird.
Um das zu verhindern, bieten Versicherungen seit einiger Zeit die sogenannte „Deliktunfähigkeitsklausel“ an. Vorher galt sie nur bei Kindern unter acht Jahren. Nun sollen auch Demenzkranke davon profitieren.
Sie möchten mehr dazu wissen? Den kompletten Artikel zu Demenz und Privathaftpflichtversicherung finden Sie unter http://www.ka-news.de/ratgeber/geld-und-recht/Verbraucher-Recht-Versicherungen-Geld-Gesundheit-Senioren-Ratgeber-Deutschland-Demenzkranke-sollten-Privathaftpflichtversicherung-haben;art161,1480857

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