Die private Pflegezusatzversicherung, der so genannte Pflege-Bahr, wird nach Ansicht der Bundesregierung von Warentestern zu Unrecht kritisiert. Die staatlich geförderte Versicherung weise im Vergleich zu herkömmlichen Verträgen zahlreiche Vorteile auf, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion.
So bestehe seitens der Versicherer eine Verpflichtung, Verträge mit Verbrauchern abzuschließen (Kontrahierungszwang), wobei Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse nicht gestattet seien. Beim Pflege-Bahr zahlt der Staat monatlich fünf Euro zu einer privaten Pflegeversicherung dazu, wenn der Versicherte mindestens zehn Euro im Monat selbst zahlt und der Vertrag eine Leistung von mindestens 600 Euro monatlich in Pflegestufe III vorsieht.
Die Stiftung Warentest hatte kritisiert, dass die staatlich geförderten Versicherungen bei Weitem nicht ausreichten, um den Mittelbedarf im Pflegefall zu decken. Außerdem seien die Vertragsbedingungen oft schlechter als die von ungeförderten Tarifen. Die Regierung hält dagegen: „Für Menschen, die eine höhere Absicherung im Pflegefall wünschten, bestehe grundsätzlich die Möglichkeit der Kombination einer Pflege-Zusatzversicherung mit einer ungeförderten Pflegetagegeldversicherung.“