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Rechtsanwalt? Zu teuer

Mehr als zwei Drittel der Deutschen (71 Prozent) haben Angst vor den Kosten einen Rechtsstreits. Deshalb würden sie darauf verzichten, einen Anwalt einzuschalten. Dies zeigt eine aktuelle forsa-Studie im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Genau abwägen - das tun auch viele Verbraucher vor dem Gang zum Anwalt. Foto: epd
Genau abwägen – das tun auch viele Verbraucher vor dem Gang zum Anwalt. Foto: epd

Mehr als zwei Drittel der Deutschen (71 Prozent) haben Angst vor den Kosten einen Rechtsstreits. Deshalb würden sie darauf verzichten, einen Anwalt einzuschalten. Dies zeigt eine aktuelle forsa-Studie im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Rund 60 Prozent der Deutschen hatten schon einmal eine rechtliche Auseinandersetzung. Jeder Zweite fühlt sich von einer solchen Situation überfordert und weiß zunächst nicht, was er eigentlich tun soll. Bei der Lösung ihres rechtlichen Problems erwarten die Menschen Unterstützung und Orientierung von Freunden und Bekannten, von Anwälten oder von einer Rechtschutzversicherung.
Hilfe bei der Anwaltssuche
Bei der Suche nach einem Anwalt verlässt sich die Mehrheit der Befragten (74 Prozent) nach wie vor auf den Rat von Freunden und Bekannten. Das Internet als Informationsquelle spielt bei der Anwaltssuche eine untergeordnete Rolle (28 Prozent). Nach den persönlichen Erfahrungen mit einem Anwalt gefragt, zeigt sich, dass die Zufriedenheit mit Anwälten hoch ist (79 Prozent). Allerdings kritisierten über 30 Prozent der Befragten, dass Anwälte nicht vollständig über alle zur Verfügung stehen Möglichkeiten informieren würden, sondern vor allem vor Gericht gingen.
Ein weiterer Vorwurf: Anwälte würden vor allem Geld verdienen wollen und das Wohl der Mandanten eher hinten anstellen. Eine hohe Erfolgsquote eines Anwaltes bei Streitfällen war den Befragten nicht so wichtig (26 Prozent). Entscheidender sind hingegen die Fachkompetenz und eine realistische Aufklärung über Risiken und Kosten, die auf den Mandanten zukommen können.

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