
Doch Gräßels Forderung, jedem Bürger, der Leistungen aus der Pflegekasse in Anspruch nimmt, eine Zwangsberatung durch wen auch immer angedeihen zu lassen, kam mir etwas realitätsfern vor. er argumentierte, dass nur 16 Prozent der pflegenden Angehörigen eine Beratung in Anspruch nehmen. Aber man wisse nicht, warum.
Ich kenne Menschen, die sind so stark eingebunden in die Versorgung ihrer Angehörigen, dass sie sich gar nicht um entlastende Angebote wie Tagespflege etc. kümmern können. Manche wollen das auch nicht, weil diese ganzen Dienste immer mit Zuzahlungen hinterlegt sind. Das Geld hat nicht jeder und die Kraft, sich durch den Instanzenweg in den Behörden zu kämpfen auch nicht.
Selbst ein Hausarzt muss sich zusätzlich qualifizieren, um Kuren für pflegende Angehörige überhaupt beantragen zu können, sagte auf derselben Veranstaltung Hausarzt Dr. Bernd Hensel.
Also müsste die Forderung aller, egal ob Arzt oder betroffener Angehöriger oder Universitätsprofessor doch eigentlich lauten: vereinfacht die Genehmigungsverfahren und befreit die Angehörigen von der Angst, dass sie eventuell eine Pflichtvormund verordnet bekommen, wenn sie zeigen, dass sie selber unter der großen Aufgabe der Pflege leiden.
Ich denke, mehr Beratungsangebote können nicht mehr helfen, zumal es an allen Ecken und Enden fehlt, an Kureinrichtungen für pflegebedürftige Senioren und ihre Angehörigen, analog zu den Mutter-Kind-Kuren und auch kostenlose Entlastungsangebote.
Schreiben Sie doch Ihre Erfahrungen als Angehöriger hier in die Kommentarfunktion. Ich würde mich über Rückmeldungen freuen.




