
Obwohl es für Königsarbeit keine vom Europäischen Gerichtshof festgestellte Altersobergrenzen gibt. Die Königin hätte legal weiter machen können, siehe England oder Spanien. Und der Prinz hätte auch noch warten können. Anders als Berufsanwärter in der Feuerwehr: Jenseits der 31 Jahre kann man einen Bewerber als Feuerwehrmann aus Altersgründen ablehnen, europaweit. Da hilft Umsatteln aufs Richteramt in Bremen, das man bis 39 Jahre anstreben darf. Wenn man dieses Zeitfenster verpasst hat, versuche man es mit Notar; bis 60 Jahre darf man sich da bewerben. Für ausgebuffte Späteinsteiger ins Berufsleben bliebe noch der oben erwähnte Job als König, und das – allerdings nur selten vakante – Amt des Papstes, das man bis 79 Jahren antreten kann; ohne Altershöchstgrenze fürs Aufhören. Schon weltrekordverdächtig, was man da im Vatikan diesbezüglich engagierten männlichen Senioren bietet (oder zumutet). Ähnlich explizit seniorenorientiert war nur noch die Gerentokratie im chinesischen Politbüro zu Mao Tse Dong – Zeiten vor vierzig Jahren gewesen. Tempus fugit…
Der rechtzeitige Einstieg ins Berufsleben ist das eine, der rechtzeitige Ausstieg das andere- oft schmerzlichere Problem. In den auf Chancengleichheit getrimmten USA gilt selbst für Chirurgen keine Altersobergrenze zur Berufsausübung. Wenigstens Piloten im Linienverkehr erreichen in den USA mit 65 Jahren die legale Altershöchstgrenze. Zum Glück kann man von den USA flott nach Mexiko oder Kanada düsen, um sich gegf. dort der jüngeren (und preiswerteren) Chirurgie anvertrauen.
Als Nachtrag zum Tag der Arbeit, mein Appell an alle verantwortungsvoll Alternden, die Macht, Wirtschaft, Politik und gefährliche Geräte lenken : Erkennt Euch und Euren Zenit selbst, bevor es Parteifreunde, freie Presse, Polizei, Staatsanwälte oder bewaffnete Bürger tun!
Ihr Global Oldie




