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Video-Testamente breiten sich aus – obwohl sie gar nicht zählen!

Sein eigenes Vermögen über ein Video zu verteilen, kann für viele Menschen eine attraktive Möglichkeit sein, den wichtigen Menschen auf eine besondere Art Lebewohl zu sagen. Aber damit der letzte Wille auch rechtsgültig ist, benötigt man auf jeden Fall noch ein entweder handschriftliches oder ein notariell beglaubigtes Testament.

Sein eigenes Vermögen über ein Video zu verteilen, kann für viele Menschen eine attraktive Möglichkeit sein, den wichtigen Menschen auf eine besondere Art Lebewohl zu sagen. Aber damit der letzte Wille auch rechtsgültig ist, benötigt man auf jeden Fall noch ein entweder handschriftliches oder ein notariell beglaubigtes Testament.
Hat man es vor dem Tod nicht geschafft, den letzten Willen festzuhalten, wird die Erbregelung vom Gesetzgeber vorgegeben. Als gesetzliche Erben gelten nur Personen, mit denen man auch in irgendeiner Weise Vorfahren teilt, also auch keine angeheirateten Verwandten. Somit werden unverheiratete Partner oder auch gute Freunde durch den Gesetzgeber vollkommen ignoriert und erhalten kein Erbstück aus dem Nachlass.
Angefertigt werden dennoch immer mehr Video-Testamente – zu sehen auf Video-Kanälen wie YouTube. Unser Bild gehört zu einem Video-Testament, in dem ein älterer Herr aus den USA seine Frau mit Haus, seine Tochter mit einem Apartment und seine Sohn mit seiner außergewöhnlichen Sammlung von Sexspielzeugen bedenkt…

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