Vor einem aktuell weitverbreiteten Telefontrick warnt derzeit die Verbraucherzentrale: Das Telefon klingelt, angezeigt wird eine Frankfurter Rufnummer (Vorwahl 069) und eine männliche Stimme kündigt an: „Guten Tag, wir haben ein R-Gespräch für Sie aus dem Ausland, die Vermittlungsgebühr beträgt 1,69 Euro.“ Möchte man das Gespräch annehmen, müsse man die Taste „1“ drücken. Die Verbraucherzentrale warnt davor, sich auf diese Gespräche einzulassen und rät: „Sofort auflegen und keine Ziffern auf dem Tastenfeld drücken.“ Denn R-Gespräche zeichnen sich dadurch aus, dass nicht der Anrufer für das Gespräch zahlt, sondern der Angerufene – und hier kann eine kostenträchtige Falle lauern.
Seine Bereitschaft, das Gespräch anzunehmen und damit die Kosten zu übernehmen, muss der Angerufene generell über die Eingabe einer Nummer oder verbal (mit einem „Ja“) bestätigen. Die Kosten, die dabei entstehen, sind weitaus höher als bei einem normalen Telefongespräch. Der Anrufer, in diesem Fall dubiose Geschäftemacher, hat hier die Möglichkeit, an den entstandenen Gebühren zu verdienen.
Selbst ein kurzes „Ja“ auf dem Anrufbeantworter kann teilweise Grundlage für angenommene R-Gespräche sein, wie Experten herausfanden. Denn unter ganz bestimmten Umständen genügt die Ansage eines Anrufbeantworters, um dem R-Gespräch eine vermeintliche verbale Zustimmung zu signalisieren.
Man kann seine Telefonnummer auch für kostenträchtige R-Gespräche bei seinem Telekommunikationsanbieter sperren lassen. Dieser leitet den Auftrag kostenlos an die Bundesnetzagentur weiter, wo eine Sperr-Liste für R-Gespräche geführt wird.
Andrea Külkens