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Alzheimer Gesellschaft begrüßt Neuausrichtung der Pflege

Barbara Heitmann und ihr Ehemann Heinz in ihrer Wohnung in Helmstedt. Sie und andere pflegende Angehörige werden von der Neuausrichtung des Pflegegesetzes profitieren. Foto: epd
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Pflege-Neuausrichtungsgesetz beschlossen. „Es ist gut, dass es künftig eine Besserstellung von Menschen mit Demenz gibt. Das begrüßen wir ausdrücklich“, kommentiert Heike von Lützau-Hohlbein, Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, den Kabinettsbeschluss. „Von einer Neuausrichtung der Pflege kann bei diesem Gesetzentwurf aber nicht die Rede sein. Dazu wäre die Einführung des lange geforderten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erforderlich gewesen. Diese Pflegereform ist nur ein Flickwerk“, so Heike von Lützau-Hohlbein.
Mit dem neuen Gesetz soll es für Pflegebedürftige mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ – dazu gehören Demenzkranke – schon in der so genannten Pflegestufe 0 die Möglichkeit des Pflegegelds in Höhe von 120 € geben. Auch in den Pflegestufen 1 und 2 soll es ein höheres Pflegegeld für Demenzkranke geben. Alternativ dazu können Sachleistungen gewählt werden, mit denen die Einsätze von Pflegediensten bezahlt werden können. Außerdem sollen künftig Sachleistungen auch flexibel einsetzbar sein, d.h. anstelle der Abrechnung in Pflegemodulen sind dann Zeiteinheiten möglich.
„Mehr Flexibilität im Sinne der Pflegebedürftigen ist sinnvoll, leider ist die Flexibilität nicht durchgängig im Gesetz verankert“, ärgert sich Heike von Lützau-Hohlbein. „Die zusätzlichen Leistungen können nicht für die niedrigschwelligen Angebote, z. B. Betreuungsgruppen und Helferinnen in der Häuslichkeit, abgerechnet werden. Das ist ungünstig für Personen, die bereits eine Helferin haben. Sie können diese nicht in größerem Umfang beschäftigen, sondern müssen sich dann für zusätzliche Leistungen einen Pflegedienst suchen.“
Das Gesetz will darüber hinaus Wohngemeinschaften als Alternative zum Heim stärker fördern. „Das ist im Prinzip eine gute Idee. Bei der Umsetzung sind aber noch viele Detailfragen offen, zumal ambulant betreute Wohngemeinschaften in den Bundesländern unterschiedlich definiert werden“, sagt von Lützau-Hohlbein.
Hintergrundinformationen
Heute leben in Deutschland etwa 1,2 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr 60% davon leiden an einer Demenz vom Typ Alzheimer. Ihre Zahl wird bis 2050 auf 2,6 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist der Bundesverband von derzeit 127 regionalen Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 – 171017 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 / 259 37 95-14 (Festnetztarif).

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