Internetnutzer sollen zukünftig besser vor Kosten- und Abofallen im Internet geschützt werden. Vor Abschluss eines Vertrags wird ein Warn-Knopf eingeblendet, der unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht, auf versteckte Kosten und Verträge hinweist, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Künftig werden Internet-Anbieter dazu verpflichtet, Preis, Lieferkosten und wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung klar und verständlich anzeigen. Zusätzlich wird ein Warn-Knopf eingeblendet, der „unmissverständlich und gut lesbar“ auf die Zahlungspflicht hinweist. Und das bei allen Online-Geschäften per Computer, Smartphone oder Tablet-PC. Verbraucher sind demnach nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigt haben, dass sie über die Kostenpflicht in Kenntnis gesetzt wurden.
Hintergrund: Mehr als fünf Millionen Internetnutzer sind bereits in eine Internet-Kostenfalle getappt, heißt es aus dem Justizministerium. Demnach gibt es immer mehr Anbieter, die ihre Angebote als kostenfrei anpreisen oder als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnen, aber am Ende doch abkassieren wollen. „Verbraucher sollen dann für etwas zahlen, was auf den ersten Blick kostenlos erschien“, erklärt die Bundesjustizministerin.
Deshalb verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf, der alle Online-Händler zum Einbau des Warn-Buttons verpflichten soll. Diese Button-Lösung soll nicht nur deutschlandweit gelten, sondern auch europaweit Anwendung finden. Bis die EU-Mitgliedstaaten diese Richtlinie umsetzen, kann es jedoch noch einige Zeit dauern – ihnen wurde dafür eine Frist von zwei Jahren gesetzt. In Deutschland hofft die Bundesregierung, dass die Regelungen schon Anfang kommenden Jahres in Kraft treten können, wie einige Zeitungen berichten.