Eine veritable Koalition der Gesundheits-Industrie forderte sie schon lange: die elektronische Gesundheitskarte. Deshalb arbeiteten Fachleute fieberhaft an dem Teil – und konnte sie trotz immenser Summen im Januar 2006 nicht einführen. Etliche technische Probleme und die Einwände von Datenschützern verhinderten die Einführung. Ende 2011 (!) ist es nun aber soweit. Für 10 Prozent der gesetzlich Versicherten soll es sie geben. Trotz der der Bedenken von Ärzten (siehe unten), Datenschützern und vielen Bundesbürgern.
Die alten Karten, mit denen man sich beim Arzt auswies verlieren – zumindest für diese Patienten – ihre Gültigkeit. Hier jetzt die wesentlichen Unterschiede:
– die neue Karte enthält ein Lichtbild nach dem Vorbild der biometrischen Fotos des neuen Ausweises (damit soll Missbrauch verhindert werden).
– – die elektronische Karte enthält einen Mikroprozessorchip. Damit lassen sich wesentlich mehr Daten zu wesentlichen anderen Konditionen auf der Karte unterbringen (es könnten zum Beispiel so genannten Notfalldaten gespeichert werden könnten). Mit diesem Prozessor hoffen die Kassen, die Daten der Versicherten auf elektronischem Weg abgleichen und so Kosten einzusparen zu können.
Bei den jetzt angeschriebenen 10 Prozent werden die Grunddaten gespeichert, die z. T. auch auf der alten Karte drauf sind, wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung. Für eine Übergangszeit gelten die bisherigen Versicherungskarten neben der neuen elektronischen Gesundheitskarte.
– geplant ist weiter elektronische Patientenakte, Notfalldaten, Patientenverfügungen, Rezepte oder auch Organspende-Erklärungen auf der Karte zu speichern. Angeblich soll dies jeder Patient dann entscheiden können, ob er diese Daten auf der Karte haben will oder nicht.
Auch wenn der Bürger die Kasse wechselt kann er die Karte behalten, weil die Versichertennummer ein Leben lang gilt.
– Gesichert werden die Daten mit einer PIN (Nummer), die nur der Patient kennt und die er beim Arzt eingeben muss und der Arzt muss sich mit seinem Heilberufsausweise identifizieren. Dann können Daten entschlüsselt werden (Notfalldaten sollen ohne Geheimzahl zugänglich sein).
Es gibt allerdings auch Einwände gegen die E-Gesundheitskarte:
– neben den Kosten sehen die Gegner die Möglichkeit der Krankenkassen, einer gigantischen Datenvorratsspeicherung der Kassen.
– darüber hinaus sind wesentliche Probleme des Datenschutzes nach wie vor unklar. Weakileaks und Anonymus haben Computer amerikanischer Ministerien geknackt. Warum nicht auf die der Kassen?
– Gesetze können sich ändern, auch die über den Datenschutz.
– die Lesegeräte für die Karten sind nicht ausreichend gegen Angriffe geschützt, bzw. verfügen zu wenig Ärzte über sichere Geräte – gerade bei der Einführung der Karte.
– die Kassen speichern die Fotos ihrer Kunden und entwickeln sich so zu einem nationalen Datenspeicher auf das es sich für die polizeilichen Dienste lohnt, zurückzugreifen (legal oder eben weniger legal).
– der Patient hat keinen direkten Zugriff auf die Daten, die der Arzt und/oder die Kasse speichern.
Wer sich weiter zu diesem Thema informieren will, weil er oder sie Post von der Kasse bekommen hat:
http://www.stoppt-die-e-card.de/
oder:
das Spiegel-Forum zum Thema.
Auch wenn das Gesundheitsminister auf seiner Homepage anders sagt, es ist möglich, die neue elektronische Gesundheitskarte zu verweigern. Allerdings kann es passieren, dass man dann seine Kosten beim Arzt oder dem Krankenhaus vorfinanzieren muss. Die Kassen zahlen das Geld dann unter bestimmten Bedingungen wieder zurück. Was man aber jeden Fall machen sollte, ist die Löschung des Fotos, das man eingesandt hat zu verlangen. Dazu sind die Kassen verpflichtet; die Kassen sind ja schließlich keine Zweigstelle des Bundeskriminalamts oder der Meldebehörden.
Und zum Schluss der Beschluss des Deutschen Ärztetages zum E-Karte:
Der 113. Deutsche Ärztetag fordert von der Bundesregierung, das verfehlte Projekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der weiter verfolgten Zielsetzung endgültig aufzugeben.
Damit können bis zu 14 Milliarden Euro Versichertengelder eingespart werden. Insbesondere wendet sich der 113. Deutsche Ärztetag entschieden gegen die Verwandlung der Arztpraxen in Außenstellen der Krankenkassen durch Verlagerung des Versichertendatenmanagements in die Praxen. In Zeiten drohenden Ärztemangels, vor allem in ländlichen Regionen, ist dieses Vorhaben kontraproduktiv.
Vier Jahre nach dem ursprünglichen Einführungsjahr der eCard 2006 ist die neue Versichertenkarte noch immer nicht praxisreif, aber 700 Millionen Euro an Beitragsgeldern wurden allein im Jahr 2009 für die 1. Phase des sogenannten „Roll-out“ im Gesundheitsfonds eingeplant.
Die bisherigen Testergebnisse waren negativ, und die Tests wurden bereits 2008 weitgehend eingestellt. Eine kostspielige Neuauflage in Nordrhein wäre unverantwortlich. Das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Vorratsdatenspeicherung bei Telefondaten widerspricht einem Beharren auf dem „weltgrößten IT-Projekt“ mit geplanter Vorratsdatenspeicherung aller Kontakte zwischen Ärzten und Patienten und insbesondere auch allen weitergehenden Anwendungen im Rahmen einer Telematikinfrastruktur, wie der Erstellung von E-Rezepten oder elektronischen Patientenakten, die derzeit nur verschoben, nicht aber ad acta gelegt wurden.
Die jetzt vorgesehene „Online-Stammdatenaktualisierung“ der Versichertendaten an der Anmeldung der Arztpraxen mit der Speicherung der sensiblen Stammdaten, wie z. B. der Teilnahme am „Chronikerprogramm“ Diabetes oder Brustkrebs, in einer zentralen Serverstruktur widerspricht dem Recht der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung durch die mögliche Erstellung von Bewegungsprofilen. Das Recht der Ärztinnen und Ärzte auf geschützte und praktikable Durchführung ihrer ärztlichen Aufgaben wird missachtet. Es ist zu befürchten, dass vor allem zu Quartalsbeginn in allen Regionen ohne schnellen DSL-Anschluss die Arbeit in den Arztpraxen lahmgelegt wird.
Moderne Möglichkeiten der Datenübertragung können auch ohne die staatlich aufgezwungene Telematikinfrastruktur für die ärztliche Versorgung genutzt werden. Für den elektronischen Arztbrief ist eine Totalvernetzung nach staatlichen Vorgaben überflüssig.
Auch der Notfalldatensatz ist in allen Tests bisher gescheitert und wäre besser auf einem ohne Online-Infrastruktur auslesbaren Ausweis aufgehoben.
Das eCard-Projekt war von Anbeginn ein Teil des Plans zur Umgestaltung unseres Gesundheitswesens im Sinne einer Managed-Care-Medizin. Wir lehnen eine renditeorientierte Massenabfertigung unserer Patienten ab. Patienten sind keine Kunden, Ärzte keine Dienstleister, und das eCard-Projekt untergräbt die Schweigepflicht, widerspricht der europäischen Berufsordnung und gefährdet das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis.
beschlossen auf dem 113. Deutschen Ärztetag am 14.5.2010