Ehegattentestament auf den Prüfstand stellen
Viele Ehepartner verfassen ihren letzten Willen gemeinschaftlich als „Berliner Testament“. Dabei geht das Vermögen im Sterbefall vollständig auf den überlebenden Partner über. Was ganz einfach und plausibel klingt, hat aber erhebliche rechtliche und steuerliche Tücken. Was zu beachten ist und wie Eheleute vorgehen sollten.