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Erben

Ehegattentestament auf den Prüfstand stellen

Viele Ehepartner verfassen ihren letzten Willen gemeinschaftlich als „Berliner Testament“. Dabei geht das Vermögen im Sterbefall vollständig auf den überlebenden Partner über. Was ganz einfach und plausibel klingt, hat aber erhebliche rechtliche und steuerliche Tücken. Was zu beachten ist und wie Eheleute vorgehen sollten.

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Wenn die Erbschaft zur Schuldenfalle wird

Erben klingt für die meisten Menschen nach unverhofftem Reichtum. Was viele jedoch nicht bedenken: Der Erbe kommt nicht nur in den Genuss des Nachlassvermögens, sondern haftet auch für Schulden des Verstorbenen sowie für die Schulden, die durch den Erbfall entstehen, zum Beispiel für die Beerdigungskosten. Dafür steht er grundsätzlich auch mit seinem eigenen Vermögen ein.

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Erbschaftsteuer verfassungswidrig?

Seit längerer Zeit wird diskutiert, ob die derzeitige Fassung des Erbschaftssteuerrechts der Verfassung entsrpicht, da sie Unternehmen gegenüber Privatpersonen begünstigt. Das Verfassungsgericht entscheidet über diese Frage nun Mitte Dezember.

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Konten im Ausland: Im Erbfall drohen hohe Abwicklungskosten

Viele Bundesbürger unterhalten Auslandskonten. Erbschaftsteuerlich ist dies meist kein Problem, auch wenn es Ausnahmen gibt, beispielsweise droht bei spanischen Konten die Doppelbesteuerung in Spanien und in Deutschland im Erbfall. Sehr häufig komme es aber zu erheblichen Abwicklungskosten im Erbfall, warnt das Deutsche Forum für Erbrecht.

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Erbschaftsteuer für Wohnrecht des Ehegatten

Der Bundesfinanzhof stellte in einem Urteil klar, dass die Zuwendung eines Wohnrechts nicht unter die Steuerbefreiung für Familienheime fällt. Im verhandelten Fall hatte ein Ehemann seiner Witwe lediglich ein lebenslanges Wohnrecht an der vormals gemeinsamen ehelichen Wohnung eingeräumt, diese jedoch an an die Kinder vererbt. Die Konsequenz: Das Finanzamt verlangte Erbschaftsteuer.

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Beim Testament an die Ersatzerben denken

In den meisten Fällen erbt die Frau beziehungsweise der Mann des oder der Verstorbenen. Wenn auch diese versterben, dann bekommen dessen Kinder das Vermögen. Doch was ist, wenn auch die Kinder zu Tode kommen und das Erbe an das nächste Familienmitglied geht, mit dem man jahrelang zerstritten war? Hier rät das Deutsche Forum für Erbrecht: Rechtzeitig an einen Ersatzerben denken! Denn so kann sichergestellt werden, dass das Erbe an den geht, mit dem man auch ein gutes Verhältnis hatte.

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