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Stiftung lässt Wohltaten noch lang nachwirken

Das Tischgrab des Konrad Groß ist ein herausragendes Kunstwerk des Hochmittelalters. Die Grablege des berühmten Stifters ist heute im Kreuzigungshof des Heilig-Geist-Spitals zu sehen. Foto: Masha Tuler

Klaus-Otto Nerlach kann auf ein gutes und erfolgreiches Leben zurückblicken. Aus der kleinen Klitsche, die er von seinem Vater Mitte der Achtziger Jahre übernahm, hat er einen florierenden Betrieb für Werkzeugbau gemacht. Er wohnt in einer hübschen Villa im Osten Nürnbergs, hat einen Feriensitz am Comer See, und auch sonst geht es ihm gut. Sein einziger Kummer: Er hat keine direkten Erben. Seine Nichte, die als Oberstudienrätin an einem Nürnberger Gymnasium arbeitet, mag er sehr, aber für die Leitung seines Unternehmens kommt sie nicht infrage. Er fühlt sich zwar noch kerngesund, aber mit 66 Jahren wird es langsam Zeit, sich mit der Nachfolge und der Erblasser-Rolle zu befassen. 

Klaus-Otto Nerlach möchte gerne, dass seine Firma weiterbesteht. Doch gleichzeitig möchte der passionierte Nürnberger auch seiner Heimatstadt etwas Gutes tun. Aber wie? Da trifft es sich gut, dass einer seiner Freunde erst kürzlich vor der gleichen Frage stand und daher einschlägige Erfahrungen gesammelt hat. Der Freund verweist Nerlach an die Stiftungsstelle der Stadt Nürnberg, die potenziellen Stiftern in solchen Fällen mit Rat und Tat zur Seite steht. 

Insgesamt verwaltet diese Stelle über 300 Millionen Euro an Stiftungsgeldern. Der größte Brocken entfällt dabei auf die Siemens-Schuckert-Stiftung mit rund 220 Millionen Euro, gefolgt von der Konrad-Groß-Stiftung mit dem Heilig-Geist-Spital von rund 35 Millionen. Diese wurde bereits im Jahr 1339 ins Leben gerufen und bietet heute Nürnberger Bürgern günstige Wohnungen in ihrem Altersheim im Heilig-Geist-Spital an. In Nürnberg hat das Stiften Tradition, und da möchte sich auch Klaus-Otto Nerlach einreihen.

Er lässt sich beraten und erfährt mehr über den Zweck und die Gründung einer Stiftung. Da gibt es zum einen die besonderen Stiftungsformen, etwa die Bürgerstiftung. Ihr Stiftungszweck ist regional begrenzt. Vor allem engagieren sich dort viele Bürger mit kleineren Beträgen. Diese Stiftungen sorgen durch ihre regionale Begrenzung für eine Identifikation der Bürger mit ihrer Stiftung. Beispielsweise fördern sie mit ihrem bewusst breit angelegten Stiftungszweck etwa die Erforschung der Stadtgeschichte, genauso wie Bildung, Erziehung, Sport, Kunst und Kultur, Umwelt und Naturschutz. 

Es gibt immer etwas zurück

Eigentlich seien Stiftungen auf Ewigkeit angelegt, meint Kerstin Pilhofer von der Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg. Sie widerspricht auch der allgemeinen Auffassung, dass Stiftungen vor allem aus steuerlichen Gründen errichtet werden, also um Geld zu sparen. Wer etwas an diese Stiftung gibt, kann darauf zählen, dass es sich dabei um ein langfristiges, weit über seinen Tod hinausgehendes Engagement handelt. Wer etwas gebe, bekäme immer auch etwas zurück, Freude beispielsweise. Deshalb empfiehlt Kerstin Pilhofer auch: Wer stiften wolle, sollte das besser vor dem Tod tun, denn dann erlebe er als Stifter noch etwas von den wohltätigen Wirkungen. 

Sie widerspricht zudem vehement dem Fehlglauben, dass der Stadtkämmerer mit den Zuwendungen eventuell nur Löcher im städtischen Etat stopfen wolle. Bürgerstiftung und Stadtkämmerei seien strikt voneinander getrennt. Bis zu 6000 Anträge erreichen die Stiftungsverwaltung der Stadt jährlich. Übrigens haben auch die Banken und Sparkassen eigene Abteilungen, die sich mit Stiftungen und Stiftungsgründungen befassen. Für Gründung und Ausstattung einer Stiftung werden Gebühren fällig. Die Kosten seien aber nicht so hoch, wie man meinen könnte, beruhigt der Nürnberger Notar Axel Adrian. Bei einer einfachen Stiftung würden zwischen ein- bis zweitausend Euro fällig. Nur bei weiteren Übertragungen, beispielsweise von Immobilien, könne es teurer werden, aber mehr als 3000 bis 4000 Euro seien es meist nicht. 

Pflichterben nicht vergessen

Notar Adrian macht aber auf andere Punkte aufmerksam, die man beachten sollte. Ein häufig gemachter Fehler sei, dass bei der Gründung einer Stiftung die Ansprüche von erbberechtigten Familienangehörigen nicht berücksichtigt werden – und diese dann doch Ansprüche stellen. »Dieses pflichtteilrechtliche Thema wird tatsächlich oft übersehen.« Auch in steuerlicher Hinsicht gilt es manches zu beachten, vor allem, wenn eine Stiftung verschiedene Zwecke verfolgt, die nicht alle gemeinnützig sind. Da sei häufiger fraglich »ob der Zweck von der Steuerbehörde die Gemeinnützigkeit anerkannt wird. Das ist auch gefährlich.«

Das Dritte ist die Frage, wie das eingebrachte Vermögen angelegt werden soll und welche Vorgaben dafür gemacht werden. Das Allerwichtigste ist nach Adrians Ansicht, welche Personen zu Stiftungsvorständen bestellt werden. »Mit dem Stiftungsvorstand steht und fällt, ob alles so umgesetzt wird, wie der Stifter sich das vorgestellt hat.«

Es gibt noch weitere Stiftungsformen. Bei einer Verbrauchsstiftung kann beispielsweise auch das vorhandene Stiftungskapital mitverwendet werden. Bei den derzeit niedrigen Zinserträgen ist dies oftmals eine Notwendigkeit, allerdings mit der Konsequenz, dass das Kapital irgendwann einmal aufgezehrt ist und die Stiftung erlischt. 

Bei der Familienstiftung sollen vor allem Familienangehörige in den Genuss der Erträge kommen, deshalb unterliegt sie auch der allgemeinen Steuerpflicht. Zu dem begünstigten Personenkreis dieses Stiftungstyps können Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Adoptiv- und Pflegekinder oder Stiefeltern gehören.  

Text: Werner vom Busch
Foto: Masha Tuler

Information:

Stifter-Initiative Nürnberg
c/o Referat für Finanzen, Personal
und IT der Stadt Nürnberg
Telefon 0911 / 231 – 2352
Fax 0911 / 231 – 5202

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