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BAGSO fordert strenge Regeln für Elektro-Roller

Schon heute geht es manchmal eng zu auf den Gehwegen. Deshalb fordert die BAGSO strenge Regeln für Elektroroller zum Schutz von Senioren. Foto: epd

Die Nutzung von Elektro-Tretrollern soll künftig auf öffentlichen Straßen in Deutschland erlaubt sein. Das Bundeskabinett hat eine Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung beschlossen, die Nutzerinnen und Nutzern von Elektro-Tretrollerndie Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht. Die BAGSO begrüßt die Entscheidung grundsätzlich im Sinne einer nachhaltigen Mobilität.Kritisch sieht die BAGSO jedoch, dass Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 km/h auf Gehwegen zugelassen werden sollen
Die Verordnung liegt jetzt dem Bundesrat vor. Die BAGSO fordert die Mitglieder des Bundesrates auf, den Bedenken Rechnung zu tragen und Gehwege als geschützten Verkehrsraum für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhalten. In anderen Ländern liegen Erfahrungen vor. In Österreich sind Elektroroller bereits unterwegs und in anderen eurpäischen Staaten. Für Deutschland sollten auf jeden Fall Regelungen für den Einsatz der Geräte gelten, die Rücksicht auf die Fußgänger nehmen.

Nach Ansicht der BAGSO bedeutet dies ein erhebliches Risiko für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere für Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen. Es ist zu befürchten, dass die Unfallzahlen insbesondere bei blindenund sehbehinderten sowie älteren Menschen steigen werden. Eine Gefahr stellen zudem auf Gehwegen abgestellte Leihfahrzeuge dar.

Daher fordert die BAGSO: Dort,wo ein Radweg vorhanden ist, müssen alle E-Kleinstfahrzeugen diesen nutzen und dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Das gilt –anders als bislang vorgesehen –auch dann, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 12 km/h haben. Soweit Gehwege genutzt werden dürfen (z.B. weil kein Radweg vorhanden ist), darf nur Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h) gefahren werden. Ob die Fahrzeuge in Fußgängerzonen zugelassen werden, muss besonders kritisch geprüft werden.

Leihfahrzeuge, vergleichbar mit den derzeitigen Mietfahrrädern, dürfen nur an vorgesehenen, gesicherten Orten abgestellt werden und somit nicht an jeder beliebigen Stelle auf dem Gehweg, wo sie leicht zu Stolperfallen werden.4.Die Einhaltung der vorgenannten Regeln (1.-3.) sind mit Bußgeldvorschriften und deren Überwachung sicherzustellen.5.Es muss eine Versicherungspflicht für motorisierte Fahrzeuge aller Art eingeführt werden.

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