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Ratgeber für den Weg zur eigenen Stiftung

Ein gutes Beratungsgespräch hilft in vielen kniffligen Fragen weiter. Foto: Bundesverband Deutscher Stiftungen, Marc Darchinger

Mit dem Gedanken, eine eigene Stiftung zu gründen, haben sich schon viele Menschen beschäftigt. Wie aus der Idee ein erfolgversprechendes, persönlich befriedigendes Projekt wird, beschreiben wir in einem kleinen Ratgeber, der in mehreren Folgen die wichtigsten Aspekte der Stiftungsgründung zusammenfasst. Unter anderem geht es natürlich um die rechtlichen Aspekte, die verschiedenen Stiftungsformen, die auch ein Engagement für Wohltäter zulassen, die keine Millionäre sind, sowie die wichtige Formulierung des Stiftungszwecks.

Teil 1: Vor der Gründung gibt es einiges zu beachten

Was sind das nur für Leute, die Fremden ihr sauer verdientes Geld zukommen lassen? Wer dem deutschen Stifter auf die Spur kommen will, erkennt schnell, dass sich dieser Wohltäter weder in Berufs- oder Einkommens- noch in Altersklassen zwängen lässt, wobei ein fortgeschrittenes Lebensalter noch ein relativ verbreitetes Merkmal ist. Denn um Geld zu stiften, muss man erst einmal welches besitzen. Und das Glück, bereits in der Jugend über Vermögen zu verfügen, ist nicht alltäglich.

Ansonsten aber scheitern alle Klischees an der Wirklichkeit: Erfolgreiche Unternehmer, reiche Familien und Professoren sind nicht unter sich in der Stifter-Königsklasse, den über 21.000 in Deutschland eingetragenen rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts. Sie teilen sich mit einer Vielzahl normaler Bürger die Ehre des Wohltäterdaseins, die sich vor allem in den weit verbreiteten, nicht rechts­fähigen Treuhandstiftungen engagieren. Für Europa wird ebenso gestiftet wie für Bedürftige, Umweltschutz, Tierwohl, Wissenschaft, junge Talente, Baudenkmäler, eine lebenswerte Nachbarschaft oder die schönen Künste. Auch exotische Stiftungszwecke sind dabei. Kein Wunder, denn den Zweck der Stiftung gibt allein der Stifter vor. Erlaubt ist, was nicht gesetzeswidrig ist. Und natürlich, wenn man in den Genuss staatlicher Steueranreize kommen will, dem Gemeinwohl dient.

Mit dem Willen, Gutes zu bewirken, ist es aber nicht getan, denn die Errichtung einer Stiftung erfordert rechtliches und organisatorisches Verständnis. Das ist der Preis für das, was Stifter von Spendern unterscheidet: Einfluss, Kontrolle und hohes Eigenengagement. Sie wollen nicht irgendeine Organisation unterstützen und hoffen, dass ihr Geld sinnvoll verwendet wird, sondern darüber wachen, dass möglichst viel davon dort ankommt, wo sie Bedarf sehen. In dieser und den kommenden Ausgaben des Magazins sechs+sechzig fassen wir deshalb zusammen, was Stifter und potenzielle Stifter wissen sollten, damit jeder Euro, den sie weitergeben wollen, gut angelegt ist.

Gute Vorbereitung ist die halbe Miete

Stiftungen entstehen selten aus einer spontanen Laune heraus. Von der ersten Idee bis zur Umsetzung können Jahre verstreichen und viele Gespräche mit Familie, Freunden, Steuerberatern und Anwälten nötig sein. Denn mit der Gründung ist es nicht getan: Eine Stiftung ist eine auf bestimmte oder unbestimmte Dauer angelegte Verpflichtung und kann bzw. soll für viele Gründer zur Lebensaufgabe werden.

Wenn Sie sich selbst mit diesem Gedanken tragen, lesen Sie sich in Ruhe ein; hilfreiche Buchtitel und Webseiten mit Tipps und Inspirationen finden Sie im Info-Kasten am Ende der Seite. Und: Sprechen Sie Stifter an, die sicher Gleichgesinnte an ihren Erfahrungen teilhaben lassen. Anlaufstellen sind zum Beispiel die Stifter-Initiative Nürnberg (Theresienstraße 7, 90403 Nürnberg, Tel. 0911 / 231-23 20), oder die ebenfalls dem städtischen Finanzreferat angegliederte Stiftungsverwaltung, die in rechtlichen und gesetzlichen Fragen hilft (Leiter Christian Reichel, Theresienstraße 1, 90403 Nürnberg, Tel. 0911 / 231-26 31). Im Blick zu halten sind vor allem folgende Eckpfeiler, auf denen eine tragfähige und für den Stifter erfüllende Stiftungsarbeit ruht:

Rechtsform prägt den Verwaltungsaufwand

Welche Rechtsform ist die richtige? Eine eingetragene rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts agiert als eigenständige Rechtsperson. Sie unterliegt öffentlicher Aufsicht, erfordert eine schlüssige Satzung und zieht Verwaltungs-, Gremien- und Dokumentationsaufwand nach sich, der personell geschultert werden muss. Treuhandstiftungen hingegen, bei denen sich ein Treuhänder um den Rechts- und Geschäftsverkehr kümmert und ein oder mehrere Stiftervermögen verwaltet, entlasten von vielen Aufgaben. Als Treuhänder agieren zum Beispiel Banken und Finanzdienstleister, Einrichtungen wie die Deutsche Stiftungsagentur, manche Kommunen oder auch gemeinnützige Organisationen wie Greenpeace oder Unicef.

Daneben gibt es noch Stifterverbünde, etwa die Bürgerstiftungen, bei denen sich Mäzene zusammentun und damit den Aufwand des Einzelnen reduzieren. Bei den letztgenannten Modellen kann der Stifter über Verträge und Auflagen seinen Einfluss, den Umfang des persönlichen Engagements und Kontrollmöglichkeiten über die eingesetzten Mittel absichern.

Ein Stifter muss kein Millionär sein

In der Theorie reicht ein Euro als Stiftungskapital. Allerdings dürfte es damit angesichts des Verwaltungsaufwands schwierig werden, für die Gründung dieser Stiftung einen Treuhänder zu finden. In der Praxis haben sich Mindestgrenzen bewährt. So machen inzwischen einige Finanzämter Vorgaben, viele Treuhänder übernehmen Stiftungen erst ab einer bestimmten Mindestgröße, um ein angemessenes Verhältnis von Ertrag und Aufwand sicherzustellen. Zahlreiche Bürgerstiftungen errichten erst ab 50.000 Euro eine Treuhandstiftung unter ihrem Dach. Einige Treuhänder ermöglichen die Gründung aber mit geringeren Beträgen, wenn die Stiftung zum Beispiel testamentarische Zustiftungen zu erwarten hat oder wenn von Beginn an eine spätere Auflösung oder Zulegung vorgesehen ist. Denn sonst läuft die unterkapitalisierte Stiftung Gefahr, nach dem Ausscheiden der Stifter zu verwaisen.

Aus kleinen Stiftungen werden oft große

Wichtige Überlegungen vor der Gründung einer Stiftung sind: Wie viel Kapital oder Vermögenswerte (Aktien, Immobilien und so weiter) kann bzw. will ich bei der Gründung der Stiftung einbringen? Sollen weitere Eigenmittel danach das Stiftungsvermögen mehren? Oder sollen bei Mitstreitern Spenden eingeworben werden? Soll das eingezahlte Kapital erhalten bleiben und der laufende Betrieb aus Kapitalerträgen finanziert werden? Oder sind, etwa in Niedrigzinsphasen wie der aktuellen, persönliche oder externe Zustiftungen geplant, um zeitweisen Kapitalverzehr auszugleichen? Viele Stifter fangen mit kleineren Beträgen an, um ein Gefühl für die Aufgabe zu bekommen, und stocken später das Kapital durch Zustiftungen auf.

Der Stiftungszweck will überlegt sein

Noch am einfachsten, weil schon persönlich durch den Gründungswunsch vorherbestimmt, ist die Wahl des Stiftungszwecks. Klammern wir Stiftungen zum Erhalt eines Unternehmens und Finanz-Jongleure aus, die mit der Gründung in Steueroasen den Selbstzweck des Vermögensschutzes verfolgen, und konzentrieren uns auf den echten, gemeinnützig orientierten Stifter: Er folgt seinem Herzen und/oder seinem Verstand und will etwas unterstützen, an dem ihm gelegen ist. Gutes tun, und zwar für andere Menschen, für die Gesellschaft oder was auch immer in seinen Augen der Förderung wert ist. Damit ist fast jeder Stiftungszweck erlaubt. Beachten sollte man allerdings, dass dieser Stiftungszweck sich später in der Satzung oder in Verträgen mit Treuhändern widerspiegelt und damit auch die Verwendung der Mittel vorgibt, die von der Stiftung ausgeschüttet werden. Nachdenklichkeit ist also anzuraten, denn ein zu eng gefasster Stiftungszweck kann die Handlungsfähigkeit einengen. Die Devise in punkto Stiftungszweck lautet: So konkret wie nötig, so flexibel wie möglich.
Weiter geht es in der nächsten Ausgabe mit dem Thema Steuern und einer detaillierten Beschreibung der verschiedenen Stiftungsmodelle und ihrer Eigenarten.

Michael Nordschild

Ratgeber mit Tipps und Entscheidungshilfen

· 
Hedda Hoffmann-Steudner: Die Gründung einer Stiftung. Leitfaden für Stifter und Berater. Bundesverband Deutscher Stiftungen (StiftungsRatgeber, Band 1), 2014.
· 
Hans Fleisch: Stiftungsmanagement. Ein Leitfaden für erfolgreiche Stiftungsarbeit. Bundesverband Deutscher Stiftungen (StiftungsRatgeber, Band 4), 2013.
· 
Michael Göring: Unternehmen Stiftung. Stiften mit Herz und Verstand, 2009.
· 
Petra Meyer; Christian Meyn; Karsten Timmer: Ratgeber Stiften, Band 1: Planen – Gründen – Recht und Steuern. Verlag Bertelsmann Stiftung, 2009.

Nützliche Webseiten

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen gibt in der Stifterstudie 2015 mit dem Titel »Stifterinnen und Stifter in Deutschland: Engagement – Motive – Ansichten« einen umfangreichen Überblick.
www.stiftungen.org

Die Deutsche Stiftungszentrum GmbH, ein Tochterunternehmen des Stifterverbandes, berät und managt mehr als 650 Stiftungen.
www.deutsches-stiftungszentrum.de

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