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Erbschaftsteuer verfassungswidrig?

Seit längerer Zeit wird diskutiert, ob die derzeitige Fassung des Erbschaftssteuerrechts der Verfassung entsrpicht, da sie Unternehmen gegenüber Privatpersonen begünstigt. Das Verfassungsgericht entscheidet über diese Frage nun Mitte Dezember.

Erben kann eine ziemlich teuere Angelegenheit sein - sofern es nicht um Unternehmen geht. Foto:  epd-bild / Christian Ohde
Erben kann eine ziemlich teuere Angelegenheit sein – sofern es nicht um Unternehmen geht. Foto: epd-bild / Christian Ohde

Seit längerer Zeit wird diskutiert, ob die derzeitige Fassung des Erbschaftssteuerrechts der Verfassung entsrpicht, da sie Unternehmen gegenüber Privatpersonen begünstigt. Das Verfassungsgericht entscheidet über diese Frage nun Mitte Dezember.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer am Mittwoch, den 17.12.2014, verkünden. Das kündigte das Gericht in einer Pressemitteilung. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Grundgesetz verstößt. Derzeit gelten nämlich sogenannte Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Diese sorgen dafür, dass Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich günstiger vererbt werden kann als Privatvermögen.
Die Verschonungsregeln waren politisch gewollt, um den Erhalt von Betrieben nicht zu gefährden, wenn diese in die nächste Generation übergehen. Das oberste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof hat allerdings bereits entschieden, dass diese verfassungswidrig seien (Az.: II R 9/11).
Sollten die Karlsruher Richter dies genauso sehen, müsste die Erbschaftsteuer neu geregelt werden.

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