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Vdk lehnt Pflegereform ab

Ende Mai hat das Bundeskabinett die erste Stufe einer Pflegereform auf den Weg gebracht. In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode soll dann 2017 die Pflegebedürftigkeit neu definiert werden. Vdk-Präsidentin Ulrike Mascher sieht diesen sehr kritisch und hat stattdessen eine Verfassungsklage für eine würdevolle Pflege auf den Weg gebracht.

 

VdK Vorsitzende Ulrike Mascher, Foto: vdk
VdK Vorsitzende Ulrike Mascher, Foto: vdk

Presseerklärung des Vdk
„Wir werden weiter Druck machen, damit die Verbesserungen, auf die pflegebedürftige Menschen schon so lange warten, endlich umgesetzt werden“, so die VdK-Präsidentin. Zuletzt hatte der VdK mit seiner Ankündigung, Verfassungsklage für die staatliche Garantie einer würdevollen Pflege zu erheben, ein wirkungsvolles Achtungszeichen gesetzt. Darüber hinaus wurde die VdK-Petition für eine große Pflegereform von 200.000 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet.
Laut Gesetzesentwurf soll der Pflegebeitragssatz von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) zum 1. Januar 2015 um 0,3 Punkte steigen, weitere 0,2 Punkte sollen später dazukommen. Es ist geplant, dass rund fünf Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich in die Pflege fließen. Gut eine Milliarde pro Jahr soll in einen Vorsorgefonds für den später steigenden Bedarf gesteckt werden. Der VdK lehnt den geplanten Vorsorgefonds ab. Mascher: „Wir brauchen alles Geld, das durch die Erhöhung des Beitragssatzes zur Verfügung steht, jetzt für die Pflegebedürftigen.“
„Die Umsetzung der Pflegereform muss jetzt zügig vorangetrieben werden. Vor allem die Einführung eines ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs geht noch viel zu zögerlich voran“, kritisiert die VdK-Präsidentin. Die 1,4 Millionen Demenzkranken hätten schon viel zu lange darauf gewartet, dass sie mehr Unterstützung bekommen. Sie seien immer noch Pflegebedürftige zweiter Klasse, kritisierte Mascher.
„Wir werden genau schauen, welche konkreten Maßnahmen die Regierung ergreift. Menschenwürdige Lebensbedingungen muss es für Pflegebedürftige, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung, Rentnerinnen und Rentner sowie Arme und Arbeitslose geben. Wir sprechen hier von über 20 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, deren Anspruch auf Teilhabe und Grundrechte nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden darf!“, betont die VdK-Präsidentin.

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