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Videotipp: Wann Kinder für die alten Eltern zahlen

Pflege-Bahr, benannt nach dem letzten FDP-Gesundheitsminister, heißt das Zauberwort der schwarz-gelben Bundesregierung gegen Altersarmut, wenn man gepflegt werden muss. Aber ist das wirklich der "Weisheit letzter Schluss"? Michael Baczko, Fachanwalt für Sozialrecht referierte darüber auf der inviva und gibt dem Magazin sechs-und-sechzig Auskunft in einem kurzen Interview.

Der Rechtsanwalt weiß, wann Kinder für ihre Eltern die Heimkosten übernehmen müssen. Foto: Nossek-Bock
Rechtsanwalt weiß, wann Kinder für ihre Eltern die Heimkosten übernehmen müssen. Foto: Nossek-Bock

Michael Baczko, Fachanwalt für Sozialrecht, warnt davor, die Pflegebedürftigkeit auf die leichte Schulter zu nehmen. Zwar müsse in Deutschland zurzeit keiner am Hungertuch nagen, aber Alterarmut droht, wenn man nicht rechtzeitig vorsorgt. Vor allem wenn man pflegebedürftig wird. Dann kann es sogar sein, dass die eigenen Kinder für ihre alten Eltern finanziell einspringen müssen. Selbst dann, wenn die Eltern den so genannnten Pflege-Bahr, benannt nach dem letzten Gesundheitsminister von den Liberalen, abgeschlossen haben. Der Experte weiß, wann das Sozialamt bei den Kindern klingelt und gibt Tipps, wie dies möglicherweise zu verhindern ist.

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