Ein Beispiel: Der erwachsene Sohn heiratet eine Frau, die sein Vater für verschwenderisch hält. Er möchte auf keinen Fall, dass sie im Wege der Erbfolge einmal Anteil an seinem Mietshaus hat, das die nächsten Generationen in der Familie bleiben soll. Doch in einem Testament, das der Vater bereits errichtet hat, als der Sohn noch ein Kind war, ist dieser zum Alleinerben eingesetzt. Stirbt nun zunächst der Vater und dann der Sohn, der wiederum seine Ehefrau als Erbin eingesetzt hat, geht die Immobilie zunächst an den Sohn und dann an die Schwiegertochter.
Testaments-TÜV mindestens alle fünf Jahre ratsam
Gegen solche unerwünschten Folgen hilft ein so genannter Testaments-TÜV: Jedes einmal errichtete Testament sollte mindestens alle fünf Jahre gründlich geprüft werden, ob es noch den Vorstellungen und Lebensumständen des Erblassers entspricht oder ob es entsprechend geändert werden muss. Mit Hilfe eines Fachmanns für Erbrecht wird der Vater in obigem Beispiel etwa feststellen, dass sein Testament angesichts der Vorbehalte gegen die Schwiegertochter überarbeitet werden sollte. Statt den Sohn zum Alleinerben einzusetzen, kann er zum Beispiel anordnen, dass sein Sohn nur Vorerbe wird und die Enkelkinder seine Nacherben sind. Damit bleibt die Schwiegertochter außen vor.
Überprüfung des Testaments nach gesetzlichen Änderungen
Auch Gesetzesänderungen können Grund für einen Testaments-TÜV sein. So sieht etwa die neue EU-Erbrechtsverordnung, die 2015 in Kraft tritt, vor, dass bei Nachlassfällen künftig das Erbrecht des Landes zur Anwendung kommt, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Dies hat zum Beispiel zur Folge, dass auf den Erbfall eines deutschen Rentners, der seinen Lebensabend auf Mallorca verbringt, spanisches Erbrecht angewandt wird – was zu bösen Überraschungen führen kann. Vermeiden können Erblasser dies, indem sie in ihrem Testament explizit die Anwendung von deutschem Erbrecht wählen. Wer also bereits ein Testament errichtet hat, sollte dieses prüfen und dann vorsorglich um die Rechtswahlklausel ergänzen.