In Gesetzlich versicherte Patienten müssen bei allen Leistungen zehn Prozent der Kosten selbst tragen, mindestens 5,-, höchstens aber 10,- €. Dies betrifft alle Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik) und Hilfsmittel (z. B. Brustprothesen, Rollstühle), aber auch Fahrtkosten, Krankenhaus-Tagegeld (10,- pro Tag) und Kosten für Haushaltshilfen. Allerdings gibt es pro Jahr eine Höchstgrenze, die sogenannte Belastungsgrenze. Sie liegt bei höchstens zwei Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent.
Erste Anlaufstelle bei allen sozialrechtlichen Fragen ist für Patienten zunächst der Sozialdienst ihres Krankenhauses. Jürgen Walther berät Patienten beim Sozialdienst des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg. Im aktuellen Experteninterview nimmt er Stellung zu den häufigsten Beratungsanliegen. Auf der Homepage der Krebsgesellschaft finden Interessierte zudem hilfreiche Tipps und Adressen. Beispielsweise Links zu Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen.
Krebskranke können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, der in der Regel für fünf Jahre ausgestellt wird. Der Schwerbehindertenstatus bringt eine Reihe von Vergünstigungen mit sich, unter anderem einen erhöhten Kündigungsschutz am Arbeitsplatz, mehr Urlaubstage, Steuererleichterungen, Ermäßigungen beim Öffentlichen Nahverkehr und in öffentlichen Einrichtungen wie Museen oder Schwimmbädern, die Befreiung von Funk- und Fernsehgebühren und vieles mehr.