Anzeige

Wie wehrt man sich gegen ein gefälschtes Testament?

Fälschung oder nicht? Das Testament von Michael Jackson ist Anlass für langwierigste Streitereien.

Die Familie des Popsängers Michael Jackson kommt auch drei Jahre nach seinem Tod nicht zur Ruhe: Nun behaupten die Geschwister des schwerreichen Superstars, dessen vor Zeugen errichtetes Testament zugunsten seiner Mutter und seiner Kinder sei eine Fälschung. Auch in Deutschland müssen sich Fachanwälte für Erbrecht und die Justiz immer wieder mit diesem Vorwurf enterbter Angehöriger beschäftigen. Doch wie können die wahren Erben gegen ein gefälschtes Testament wehren? Das Deutsche Forum für Erbrecht gibt Tipps für Betroffene.
Die Fälschung oder Vernichtung eines Testaments ist eine Straftat, auf die bis zu fünf Jahre Gefängnisstrafe stehen. „Trotzdem wird es sicher Fälle geben, in denen der Nachlass eines Verstorbenen aufgrund eines Testaments abgewickelt wird, das gar nicht vom Erblasser stammt oder dessen Inhalt dreist geändert wurde“, sagt Dr. Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e. V. und Fachanwalt für Erbrecht in München. Ein prominentes Beispiel: Der Fall des Privatsekretärs des ermordeten Walter Sedlmayr, der ein gefälschtes Testament vorlegte, das ihn als Alleinerben des berühmten bayerischen Schauspielers auswies. „Weil die Fälschung schlecht gemacht war, kam man dem selbsternannten Erben in diesem Fall aber bald auf die Schliche“, sagt Dr. Steiner.
Der Erbrechtsexperte empfiehlt Betroffenen wie den angeblich enterbten Angehörigen, sich bei Fälschungsverdacht von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen und mit dessen Hilfe einen Schriftsachverständigen einzuschalten. „Die Chancen, Fälschungen zu entlarven, stehen oft gut“, sagt Dr. Steiner. So überprüfen die Gutachter nicht nur die individuellen Merkmale einer Schrift, sondern untersuchen das Testament auch auf Manipulationsspuren. Denn viele Fälscher fertigen anhand von Vergleichsmaterial Vorzeichnungen an, die dann überschrieben werden. Hinweise auf Manipulationen können Reste von Graphitminenabrieb sein; manchmal reicht auch schon seitliche Lichteinstrahlung, um eine Fälschung zu erkennen.
Betroffene sollten zunächst dem Nachlassgericht, bei dem das Testament eröffnet wird, einen Hinweis geben, dass und warum es sich ihrer Ansicht nach um eine Fälschung handelt. Das Gericht muss einen begründeten Verdacht von Amts wegen prüfen. Verläuft die Prüfung ergebnislos, können die benachteiligten Erben auch ein Parteigutachten in Auftrag geben. Dem Sachverständigen muss dazu das Original des Schriftstücks nebst geeignetem und möglichst umfangreichem Vergleichsmaterial zugänglich gemacht werden. Wichtig sind dabei vor allem aussagekräftige Unterschriftsproben.
Es gibt eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen, die die man vorsorglich treffen kann, um die Fälschung oder Unterdrückung des Letzten Willens eines Verstorbenen zu verhindern. „Ich empfehle künftigen Erblassern, die diesbezügliche Ängste haben, mit fachmännischer Hilfe ein Testament zu errichten und dieses in die besondere amtliche Verwahrung zu bringen“, rät Dr. Steiner. Dazu hinterlegt der Erblasser sein Testament gegen geringe Kosten beim Amtsgericht des Ortes, an dem er es errichtet hat. Das Testament ist so vor Änderungen oder Vernichtung geschützt. „Was letztlich jedoch nicht verhindern werden kann: Dass ein raffinierter Fälscher einfach ein ganz neues Testament anderen Inhalts und jüngeren Datums anfertigt und dann behauptet, es liege eine wirksame Änderung des verwahrten Testaments vor“, erklärt Dr. Steiner.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Skip to content