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Private Pflegezusatz-Versicherung ist unsinnig

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr von der FDP will die Pflegeversicherung um eine kapitalgedeckte Zusatzversicherung erweitern. An ihm sind die Erfahrungen mit dem Kapitalmarkt in den letzten Jahren offensichtlich vorbei gegangen. Die Präsidentin des vdk, Ulrike Mascher, kritisiert deshalb die Pläne Bahrs, weil sie jeder ökonomischen Vernunft widersprächen. Gute Pflege dürfe nicht von den finanziellen Möglichkeiten eines Einzelnen abhängig sein. Weiterlesen

Foto: vdk
Das Recht auf gute Pflege darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen abhängen“, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, angesichts der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, an seinen Plänen festzuhalten und die Pflegeversicherung um eine kapitalgedeckte Zusatzversicherung zu erweitern.
„Diese verpflichtende private Pflegezusatzversicherung können sich längst nicht alle Versicherten leisten“, fuhr Mascher fort, „deshalb lehnt der Sozialverband VdK diese Pläne strikt ab.“ Insbesondere Ältere und Menschen mit Behinderung wären benachteiligt. Mascher: „Je älter und kränker, desto höher wären die Beiträge, die monatlich zu zahlen sind.“
Ohnehin sei es „komplett unverständlich, wie man angesichts der letzten Finanzkrise und der aktuellen Turbulenzen an der Börse noch auf Kapitaldeckung zur Finanzierung eines allgemeinen Lebensrisikos setzen kann. Schon heute müssen viele Lebensversicherer ihre Zinsversprechen von Jahr zu Jahr nach unten korrigieren“, führte die VdK-Präsidentin weiter aus. Eine solche Einführung sei „wider jede ökonomische Vernunft“.
Der VdK schlägt stattdessen einen Finanzierungsmix aus drei Komponenten vor:
Erstens: eine geringe Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags. Dabei müssen auch die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, auf deren Druck hin bei der Einführung der Pflegeversicherung 1995 bundesweit mit Ausnahme von Sachsen der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag geopfert wurde.
Zweitens sollten die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern künftig aus Steuermitteln und nicht nur von den Beitragszahlern finanziert werden.
Und drittens hält der VdK einen Solidarausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung für angemessen. „Die jährlichen Milliardenüberschüsse in der privaten Pflegeversicherung könnten zur Finanzierung von Leistungen für Demenzkranke verwendet werden, die allen Versicherten, egal ob privat oder gesetzlich versichert, zugute kämen“, erklärte Mascher.

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