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Großelternzeit

Ja wirklich, auch für Großeltern, die für eine bestimmte Zeit ihren Arbeitsplatz aufgeben, gibt es Elterngeld, wenn sie ein Enkelkind versorgen möchten. Allerdings muß ein Elternteil noch minderjährig sein, noch zur Schule gehen oder in einer Berufsausbildung stecken. Als unsere 16-jährige Tochter schwanger wurde, war das mit der “Großelternzeit” für uns zunächst eine beruhigende Information. Da der Vater des Kindes auch noch viel zu jung ist, Verantwortung für ein Kind zu übernehmen, haben wir uns gedacht, dass ich wenigstens für die ersten Monate meine Arbeit aufgebe, um mich um unser Enkelkind zu kümmern und es damit meiner Tochter ermögliche, ihre Ausbildung fortzusetzen. Jetzt macht aber mein Arbeitgeber Schwierigkeiten, mein Mann meint, dass wir mit dem “bißchen” Elterngeld überhaupt nicht über die Runden kommen und mit meiner Tochter gibt es auch zahlreiche Probleme. Sie möchte eigentlich doch nicht, dass ich “ihr” Kind den ganzen Tag betreue. Bleibt wohl nur die Alternative, dass meine Tochter in so eine Einrichtung für Mutter-und-Kind einzieht. Ob das eine Lösung ist, die meiner Tochter und ihrem Kind gut tut?

Eine Antwort

  1. warum nicht? Ich finde es eigentlich ganz gut, dass Sie Ihrer Tochter nicht ‘alles abnehmen’, sie hat das Kind ja auch ohne Sie zu fragen gezeugt. Nun bekennt sie sich offenbar auch noch dazu und will es nicht einfach ‘Anderen’ überlassen (also auch nicht der Großmutter), da ist doch eine Mutter-Kind-Einrichtung eine ordentliche Wahl – wo ist das Problem für Sie?

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