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Pflegezeit

Auch Freunde sollen Pflegezeit nehmen können

Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll das Elterngeld und ElterngeldPlus zusammengelegt werden. Diese „KinderZeit Plus“ soll auf 24 Monate ausgeweitet werden, von denen jedem Elternteil jeweils mindestens acht Monate zustehen. Zudem soll das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz zusammengefasst und weiterentwickelt werden.

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Familien-Pflegezeit wird kaum genutzt

Die zum 1. Januar 2012 eingeführte Familienpflegezeit entwickelt sich zum Flop. Das Gesetz, ohne Rechtsanspruch ausgestattet, wird kaum in Anspruch genommen: Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ haben bundesweit nicht mehr als 200 Familien die Pflegezeit in Anspruch genommen. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) steht deshalb in der Kritik von Opposition und Presse. weiterlesen

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Pflegezeit kann nur ein Mal genommen werden!

Der Informationsdienst „Arbeitsrecht-Berater“ aus dem Otto Schmidt Verlag weist auf ein Urteil hin, wonach das Recht der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflege eines nahen Angehörigen von der Arbeitsleistung freizustellen sind, nur einmal in Anspruch genommen werden kann und danach erlischt. Selbst wenn die Pflegezeit die Höchstdauer von sechs Monaten unterschreitet.

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