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digitaler nachlass

Digitalen Nachlass unbedingt regeln

Nach deutschem Recht existiert zwischen dem normalem und dem digitalem Nachlass kein Unterschied. Zum „Vermögen“ zählen demnach sowohl elektronische Geräte – Computer, Tablet, Smartphone, Spielkonsole, MP3-Player usw. – wie auch Datenspeicher – USB-Stick, Festplatte oder DVD – sowie sämtliche Daten, die auf Speichermedien erfasst sind. Welcher Art die Inhalte sind, spielt keine Rolle. Das Eigentum an einem elektronisch verfassten Text fällt also ebenso in den Nachlass wie der private Brief des Erblassers.

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So lässt sich der digitale Nachlass regeln

Neun von zehn Internetnutzern haben für den Fall ihres Todes diesen „digitalen Nachlass“ nicht geregelt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands BITKOM. Dabei würden etwa acht von zehn (78 Prozent) aber genau das gerne tun – wenn sie wüssten wie. Der BITKOM gibt Tipps. weiterlesen

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