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Krasser Corona-Betrug: Warnen Sie alle!

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Die Krise verunsichert uns alle, jeder versucht, bei der Nachrichtenflut mitzuhalten und sich richtig zu verhalten. Das ist genau der Nährboden, den Betrüger und Kriminelle lieben. Verunsicherung, Angst und ein gehöriges Verhalten den Behörden gegenüber macht es den Verbrechern einfach, mit raffinierten Tricks schnell massenhaft Opfer zu finden. Dieser topaktuelle Fall ist seit letzter Woche im Umlauf und so perfekt, so genial und so täuschend echt, dass heute, morgen und in dieser Woche garantiert hunderte, wenn nicht gar tausende Menschen Opfer dieses Betrugs werden. Bitte helfen Sie mit: Lesen Sie die folgenden Zeilen, leiten Sie unsere heutige E-Mail weiter und warnen Sie mündlich Ihren Bekanntenkreis!

Wer ist das Opfer?

Die aktuelle Masche hat eine ganz spezielle Zielgruppe: Selbstständige, Kleinunternehmer und Einzelunternehmer. Diese Gruppierung erhält nämlich seit Kurzem durch die Bundesregierung und die ansässigen Landesregierungen Corona-Hilfen. Diese Soforthilfen können schnell und ohne große Bürokratie an betroffene Menschen gehen, die durch die aktuelle Krise starke finanzielle Einbußen haben oder sich gar in existenzbedrohenden Lagen wiederfinden. Grundsätzlich sind diese schnellen Hilfen der Regierung und der Investitions- und Strukturbank eine gute Sache. Doch leider sind sie auch ein guter Aufhänger für die Betrüger…

Wie funktioniert die Masche?

Eine E-Mail besagt in perfektem Deutsch und ohne den kleinsten Rechtschreibfehler, dass die Corona-Soforthilfe ausgezahlt und überwiesen wurde. Es stünde nun als letzter Schritt noch das Ausfüllen eines Formulars für das Finanzamt aus. Hier müsse Adresse und Höhe der Soforthilfe eingetragen. Außerdem wird eine Rechtsbelehrung beigelegt. Die Wortwahl und die Satzbildung sind im unverwechselbaren deutschen Bürokratie-Stil gehalten. Die Belehrung als angehängte PDF-Datei ist nicht schädlich und enthält keine Viren. Das Formular, das ausgefüllt werden und an die Absender-Adresse zurück gesendet werden soll, ist ebenfalls virenfrei und sieht und klingt sehr echt. Wenn das Formular ausgefüllt wird und an die Absender-Adresse corona-zuschuss@rlp.de.com gesendet wird, passiert erstmal nichts. Selbst die etwas ungewohnt klingende Adresse http://rlp.de.com verweist auf die echte korrekte Internetseite der RLP-Regierung. Die Betrugsversionen sind an die Bundesländer angepasst, es werden korrekte Ansprachen in der Begrüßung gewählt und es existieren unter den angeschriebenen E-Mail-Adressen tatsächlich selbstständige Klein- und Einzelunternehmer.

Was muss ich als Betroffener tun?

Wichtig ist vor allem, was man als Empfänger der E-Mail nicht tun sollte: Antworten. Wer auf die E-Mail antwortet oder das Formular ausgefüllt zurücksendet, der wird in den kommenden Wochen und Monaten garantiert mit weiteren ebenso professionellen Betrugsversuchen kontaktiert. Vermutlich wird die Soforthilfe aufgrund einer angeblichen Rechtsverletzung zurückgefordert unter Androhung von Rechtsklagen. Falls eine Antwort mit ausgefülltem Formular abgeschickt wurde, dann gilt es, in den nächsten Monaten besonders vorsichtig zu sein. Der Anhang der E-Mails scheint (zumindest der aktuellen Lage nach) nicht gefährlich zu sein. Die Betrüger hoffen also, Personen zu erwischen, die tatsächlich eine finanzielle Hilfe beantragt haben. Über das gefälschte Formular wollen die Betrüger zunächst herausfinden, wer wieviel Geld erhalten hat, um später irgendwie an dieses Geld heranzukommen. Wir selbst haben diese Betrugsmail erhalten. Es hängen der E-Mail zwei PDF-Dateien an, wie unten zu sehen.

Wie sieht die E-Mail aus?

Ganz unten sehen Sie die beiden angehängten PDF-Dateien. Wir haben 3 Fotos von den Inhalten erstellt, sodass Sie sie gefahrlos anklicken können. Durch das Anklicken vergrößert sich der Inhalt. Der Wortlaut der E-Mail selbst lautet wie folgt:

Sehr geehrter Kristoffer Braun,

die Wirtschafts- und Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) hat Ihnen im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz und der Bundesrepublik Deutschland, Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage und eines Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 ausgezahlt. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen folgendes übermitteln:

Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt

Unabhängig von Kontrollmitteilungen an die Finanzämter von Amts wegen sind Sie verpflichtet, Ihrem Finanzamt die Soforthilfe als zu versteuerndes Einkommen anzugeben. Hierzu dient die anliegende Bescheinigung “Bescheinigung_Finanzamt”.

Eine Rechtsbelehrung über ihre Pflichten, die Sie bei der Antragsstellung eingegangen sind:

Sollten Sie im Nachgang feststellen, dass einige Angaben nicht zutreffend waren, sind Sie gehalten, den Zuschuss bzw. auch Anteile des Zuschusses an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz teilweise oder komplett zurück zu überweisen. Sie werden hiermit nochmals belehrt, dass entscheidungserhebliche Falschangaben im Rahmen Ihres Antrags auf den Corona-Zuschuss mehrere Straftatbestände erfüllen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden können.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Fortführung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und verbinden dies mit den besten Wünschen für Ihre persönliche Gesundheit.

Bitte senden Sie die Antwort, sowie die ausgefüllte Bescheinigung an:
corona-zuschuss@rlp.de.com

Mit freundlichen Grüßen

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz

Formular FinanzamtRechtsbelehrung 1Rechtsbelehrung 1

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