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Viele Schritte führen zum begleiteten Suizid

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Das hat das Bundesverfassungsgericht vor sechs Jahren entschieden und damit einen rechtlichen Rahmen gesetzt. An dem assistierten Suizid müssen Ärztinnen oder Ärzte mitwirken, die Patientinnen oder Patienten müssen volljährig sein, frei von psychischen Erkrankungen, freiverantwortlich und fähig, die Folgen der Entscheidung zu verstehen. Sie müssen sich außerdem über Alternativen (etwa Palliativversorgung) informiert haben.

Als »Hilfe Dritter« gibt es mehrere Organisationen, die Freitodwillige beraten und Kontakte zu jenen Medizinern vermitteln, die beim Suizid assistieren oder Patientinnen und Patienten palliativ versorgen. Wie sie ihre Tätigkeit konkret ausführen, dafür gibt es allerdings (noch) keine gesetzlichen Vorgaben.

Um in diesem Graubereich juristisch korrekt tätig werden zu können, haben sich die verschiedenen Organisationen feste Regeln gegeben, die im Prinzip einander ähneln. Wir stellen hier einige Anbieter vor.

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

Die größte Organisation ist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), ein eingetragener Verein mit aktuell etwa 75.000 Mitgliedern. »Wir sind keine Sterbehilfe-Organisation«, betont Petra Friemel, eine der über 100 ehrenamtlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. »Bei uns steht die Selbstbestimmung unserer Mitglieder im Fokus, einschließlich der Selbstbestimmung am Lebensende.« Dafür habe man ein vierstufiges Schutzkonzept entwickelt, das sogar über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgeht. Beispielsweise werde eine Freitodbegleitung nur an Menschen vermittelt, die mindestens ein halbes Jahr Mitglied sind. Die Frist trage zum Nachweis bei, dass das vom Gericht geforderte Kriterium der Konstanz erfüllt wird. Nach einem halben Jahr sei es möglich, »einen frei formulierten Antrag auf Vermittlung einer Freitodbegleitung« zu stellen.

Drei Gründe kämen prinzipiell infrage: körperliche oder psychische Krankheit oder Lebenssattheit. Bei manchen sei es auch die Angst vor Abhängigkeit und Fremdbetreuung in einem Heim. »Die Verfassungsrichter haben, was die Begründung im Detail angeht, hier keine Vorgaben gemacht, denn es ist die freie Entscheidung jedes Einzelnen.« Liegt der Antrag vor, folgen bei der DGHS weitere standardisierte Bearbeitungsschritte. Die Unterlagen werden intern geprüft und gegebenenfalls von einem Juristen gegengelesen. »Wenn es dann keine Fragen mehr gibt, wird der Antrag an ein Freitodhelfer-Team vermittelt, und hier endet die Arbeit der DGHS«, sagt Petra Friemel, die für den Raum Nürnberg zuständig ist.

Ein Freitodhelfer-Team besteht bei der DGHS aus einem Juristen und einem Arzt, die mit der DGHS kooperieren. Es folgen zwei Gespräche, die meist zu Hause geführt werden, um abzuklären, ob der Freitodwunsch freiverantwortlich und wohl abgewogen getroffen wurde. Ist das der Fall, kann die Freitodbegleitung stattfinden, in der Regel im gewohnten Umfeld. Bei allen Gesprächen und bei dem finalen Termin können Angehörige dabei sein.

Offenheit und Transparenz hätten hier einen großen Stellenwert, betont Petra Friemel. In jedem Fall, das versichern alle befragten Organisationen, könnten sich Freitodwillige immer für die Alternative einer palliativen Versorgung entscheiden. »Das eine schließt das andere nicht zwangsläufig aus!«, so Friemel. Nach dem Tod der suizidwilligen Person muss die Kriminalpolizei informiert werden, da es sich offiziell um einen Sterbefall mit nicht natürlicher Todesursache handelt. Arzt und Jurist bleiben auch bei diesem letzten Schritt dabei. Bei bisher rund 2300 Freitod-Begleitungen der DGHS sei es noch zu keinem Strafprozess gekommen, betont Friemel, das Sicherheitskonzept habe sich bewährt.

Voluntate

Voluntate ist eine Organisation der Suizidbegleitung, die sich zum Ziel gesetzt hat, Patienten zu helfen, »ihren Weg zu gehen und die Angehörigen nicht aus den Augen zu lassen«. Zu diesem Weg gehöre palliative Versorgung ebenso wie assistierter Suizid, sagt Geschäftsführer Torsten Abitzsch. Deshalb der Name: Das lateinische voluntas bedeutet »Wille« oder »Absicht«. Um die Hilfe in Anspruch zu nehmen, müsse man kein Mitglied sein.

Voluntate ist eine GmbH in Gründung; sie ist noch nicht ins Handelsregister eingetragen, aber voll geschäftsfähig. Der Sitz ist in Nürnberg, Voluntate arbeitet aber mit Teams im ganzen Bundesgebiet zusammen. Auch hier stehen am Anfang die telefonische Kontaktaufnahme und ein Erstgespräch, in dem Interessenten ihre Situation darlegen, erste grundsätzliche Informationen und individuelle Beratung bekommen. Ärztliche Atteste über Erkrankungen und ein fachärztliches Gutachten werden auf jeden Fall gebraucht, wenn ein Antrag auf Sterbehilfe folgen soll. Sobald dieser positiv auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft ist, geht er ans »Kompetenz-Team Sterbehilfe«, ein von Voluntate organisiertes Gremium von erfahrenen Ärzten, Juristen und Fachleuten. Wird er angenommen, folgen die Aufnahme ins »Register für Sterbewillige« und der Kontakt zu einem persönlichen Helferteam (einem Paten/einer Patin und einem Arzt/einer Ärztin). Wenn alle medizinischen und juristischen Vo­raussetzungen erfüllt sind, organisiert Voluntate zusammen mit dem Patienten und den Angehörigen einen finalen Termin und nach dem begleiteten Suizid die Meldung an die Kriminalpolizei.

Dignitas

Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben ist ein 1998 in der Schweiz gegründeter Verein, der schon vor dem Karlsruher Urteil Sterbehilfe in der Eidgenossenschaft ermöglichte. Sein Selbstverständnis trägt der Verein schon im Namen: »Würde« (lateinisch »dignitas«). 2005 wurde die deutsche Sektion mit Sitz in Hannover gegründet. Informationen über die Beratung im Internet sind derzeit spärlich, da die Webseite überholt werde, heißt es auf Anfrage.

Dignitas arbeite für seine Mitglieder mit rund 60 Ärzten im gesamten Bundesgebiet konstant zusammen, darunter auch Konsiliarmedizinern im Bereich Nürnberg. Hausärzte, die sich mit dem Thema assistierter Suizid beschäftigten, seien dabei ein wichtiger Partner. Leidfrei sterben heißt die Einrichtung, die Dr. Matthias Thöns aus Witten im Südosten des Ruhrgebiets betreibt, die aber zugleich bundesweit assistierte Sterbehilfe vermittelt, auch im Raum Nürnberg. Thöns ist Facharzt für Anästhesiologie, aber auch Facharzt für Palliativmedizin und kann, wie er am Telefon sagt, damit »gut schwere Leiden lindern«, hat jedoch zugleich Verständnis dafür, wenn Patienten aus Angst vor Hilflosigkeit und Angewiesensein auf Pflege leidfrei sterben möchten.

Für seine richtungsweisende Tätigkeit auf beiden Gebieten bekam er 2025 das Bundesverdienstkreuz. »Wir haben in allen Stufen des Verfahrens das Vier- oder Sechs-Augen-Prinzip«, erklärt Thöns, ein Kollege und/oder ein Jurist seien immer dabei. Dr. Thöns hat abschließend als Anästhesist noch einen Rat: Der Tod sollte nicht mit irgendwelchen Medikamenten herbeigeführt werden, sondern nur mit einer Überdosis Narkosemittel. Nur das sei »leidfrei und sicher, weil es den Schlaf so tief macht, dass der Patient das Atmen vergisst«.

Text: Herbert Fuehr
Illustration: Marah Noack

Die Kosten

Die Kosten Für die Vorbereitung und Begleitung eines assistierten Suizids fallen in der Branche Kosten zwischen 3000 und 8000 Euro an. Einige Organisationen machen eine anfängliche Mitgliedschaft zur Bedingung, um Zugang zu den Beratungs- und Betreuungsleistungen zu erhalten. Es können unterschiedliche Pauschalen und Gebühren anfallen. Die folgenden Angaben sind Zirka-Angaben, da sich Preise ändern können. Da die Freitodbegleitung von der Krankenversicherung nicht als ärztliche Leistung anerkannt ist, muss sie privat finanziert werden.

Kontakt

DGHS (dghs.de), Kostenloses Beratungstelefon: 0800/8022400

Die DGHS berechnet für assistierten Suizid pauschal etwa 4000 Euro, bei Doppelbegleitung (etwa bei Ehepaaren) etwa 6000 Euro. Voraussetzung ist jedoch eine mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft, wobei ein Jahresbeitrag von 60 Euro anfällt.

Voluntate (voluntate-sterbehilfe.de), Tel. 0911/47710660, Di–Fr 10–14 Uhr Kontakt: kontakt@voluntate.de

Voluntate stellt für einen vollzogenen assistierten Suizid nach eigenen Angaben knapp 8000 Euro in Rechnung.

Dignitas (dignitas.de), Tel. 0511/3362344 E-Mail: dignitas@dignitas.de

Bei Dignitas kostet nach eigenen Angaben die Vorbereitung einer Freitodbegleitung zirka 980 Euro (zuzüglich Steuer). Für ein Arztgespräch und ein Gutachten werden zwischen 500 und 800 Euro berechnet, für die Durchführung der Freitodbegleitung etwa 3000 Euro.

Leidfrei sterben (leidfrei-sterben.de), Tel. 02302/2794170 E-Mail: leidfrei-sterben@sapv.de

Die Kosten richten sich nach den Sätzen der jeweiligen Partner-Teams.

Beiträge des Themenschwerpunkts:

  1. Im ersten Beitrag erzählt eine 88-Jährige Nürnbergerin von ihrer Entscheidung für einen assistierten Suizid.
  2. Die Unsicherheit nach dem Urteil bleibt: Die Bundesverfassungsrichter haben zum Thema assistierter Suizid entschieden, aber die Politik handelt nicht
  3. Die Medizinerin Dr. Marion von Helmolt begleitet sterbewillige Patienten: »Der Tod kann sich richtig anfühlen«
  4. Viele Schritte führen zum begleiteten Suizid: Vor der tödlichen Injektion sind bürokratische Hürden zu nehmen
  5. Nähe schenken bis zum Schluss: Im Hospiz stehen die Bedürfnisse von Schwerkranken im Mittelpunkt
  6. Was ist der Unterschied zwischen Palliativversorgung und Hospiz?
  7. Jeder muss seine eigene Antwort finden: Gedanken über kulturelle Kämpfe, Moral und mutlose Politiker
  8. Hilfe zum, beim oder im Sterben? Darf der Mensch Gott ins Handwerk pfuschen?
  9. Das sagen Theologinnen und Theologen

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