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Auch digital leben ohne Hindernisse

Geld abheben am Automaten kann für Blinde wie Gunnar Grzella zur Barriere werden.

Ein wichtiges Ziel muss es heute sein, das Netz – und also die digitale Welt – für alle zu öffnen. Auch und gerade für Menschen mit Beeinträchtigung. Denn ihnen kann das Internet vieles erleichtern. Einem Rollstuhlfahrer ersparen Online-Banking, der Einkauf über Apps oder die Kontaktpflege über Social Media mühsame Wege. Für einen sehbehinderten Menschen hingegen können schlecht programmierte Online-Dienste unüberwindbare Hindernisse darstellen. 

Etwa 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Beeinträchtigung. Das Barriere­freiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll die digitale Inklusion stärken. Zum Beispiel zugunsten von Sehbehinderten wie Gunnar Grzella.

»So, jetzt bin ich verstöpselt, es kann losgehen«, sagt der 58-Jährige beim ersten Telefonat. Er lebt in Nürnberg-Ziegelstein, war einst Polsterer und Raumausstatter in Sachsen-Anhalt. Heutzutage hat er es nicht leicht im Leben. Der Handwerksmeister ist erblindet. Bei ihm stellten Ärzte vor sieben Jahren eine Netzhautablösung fest, die sich trotz aller Behandlungen verschlimmerte. Inzwischen sieht er nur noch Grau- und Schwarztöne. Obendrein hört er auch noch schlecht. 

»Mit barrierefrei verbinden die meisten Leute ja den Abbau von Hindernissen für Rolli-Fahrer«, sagt er. »Wir Blinde und fast Taube dagegen stoßen noch auf weitere Arten von Barrieren.« Auch im Virtuellen, wenn er sich an den Computer setzt und Verbindung mit der Außenwelt sucht.

Auch Unternehmen sind in der Pflicht

Zum Beispiel zu Bibliotheken und ihrer Fachliteratur. Gunnar Grzella braucht solche Dienste öfter, weil er ein Buch über die Bauerngeschichte in Ostpreußen schreibt. So ruft er die Nationalbibliothek in Leipzig an, nennt seinen Namen und die Signaturen der gewünschten Werke. Der Mitarbeiter hilft zuvorkommend. Ganz anders oft bei Ämtern, bedauert er. »Ich stelle mich als Blinder vor – und die Sachbearbeiterin will mir einen Fragebogen schicken. Wie, bitte, soll ich den ausfüllen? Ohne Hilfe kann ich das nicht.«

Der 58-Jährige wünscht sich dringend, dass das Internet barrierefrei wird. Der deutsche Gesetzgeber hat hierzu Weichen gestellt. Seit dem 28. Juni 2025 haben auch Unternehmen ab einer gewissen Größe die Pflicht, ihre Websites und -shops barrierefrei zu gestalten: Das bedeutet übersichtlich, kontrastreich und leicht verständliche Online-Auftritte. Inhalte müssen für alle Sinne wahrnehmbar und ohne Hilfsmittel wie Maus oder Tastatur bedienbar sein, damit auch Seh- und Hörgeschädigte sie nutzen können. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes drohen Strafen wie Bußgelder oder der Ausschluss vom Online-Handel. 

Die digitale Wirklichkeit steckt generell voller Stolpersteine

Für Gunnar Grzella bedeutet das Nutzen einer Internetseite meistens, dass ihm sein Bildschirmleseprogramm jeden einzelnen Befehl, jeden Button auf jeder Ebene vorliest. »Je verschachtelter die Seite aufgebaut ist, desto nerviger. Als Sehender erkennst du: Aha, der dritte Button von oben passt für mich. Ich dagegen brauche eine halbe Ewigkeit, um da durchzusteigen.« 

Die digitale Wirklichkeit steckt generell voller Stolpersteine. Die Soziallotterie »Aktion Mensch« hat mit der Beratungsfirma BITV-Consult und der Stiftung Pfennigparade die Barrierefreiheit der in Deutschland meist besuchten Online-Shops getestet. Zwei Drittel der untersuchten Online-Shops sind nicht barrierefrei. Nur 20 der 65 untersuchten Websites waren allein über die Tastatur und damit ohne Maus bedienbar. 

Ferner könnten Sehbehinderte schwer erkennen, welches Element sie gerade ausgewählt haben. Hinzu kämen häufig fehlende Kontraste, was die Lesbarkeit von Texten beeinträchtigt. Weitere Hürden stellten eingeblendete Banner oder Cookie-Overlays dar, die den Hauptinhalt verdeckten. Insgesamt erleben 30 Prozent der Bevölkerung Barrieren im digitalen Raum, zum Beispiel weil sie wenig Lesekompetenz haben, keine Muttersprachler sind oder die Hände nicht bewegen können, so »Aktion Mensch«.

Zu viele Ausnahmen

Der Sozialverband VdK lobt das BFSG als einen Fortschritt, denn erstmals würden auch die Unternehmen in die Pflicht genommen. Gleichzeitig werden die vielen Ausnahmen bemängelt. »Besonders gravierend ist das Fehlen verbindlicher Regelungen für Kleinstbetriebe, die rund 95 Prozent aller Unternehmen in Deutschland ausmachen«, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Außerdem klammere das Gesetz bauliche Barrieren etwa zu Geschäften aus. Und bei Selbstbedienungsterminals zum Beispiel zu Banken bleibt noch bis zum Jahr 2040 Zeit, die Vorgaben umzusetzen.

»Insgesamt ist das Gesetz, bei allem symbolischen Wert, ein Papiertiger: Gut gemeint, aber ohne Biss in der praktischen Umsetzung.« Geradezu »skandalös« sei – so Bentele weiter – »dass die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes still und leise unter den Tisch gefallen ist, obwohl es im Sofortprogramm der Bundesregierung für die ersten 100 Tage stand«. Sie fordert die Koalition auf, »die notwendigen Gesetzesreformen unverzüglich voranzutreiben und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu einem Kernthema ihrer politischen Agenda zu machen«.

Markus Ertl vom Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) betont, das Gesetz sei ein »Schritt in die richtige Richtung, dennoch zu kurz gesprungen«. Nötig seien kürzere Übergangsfristen. Er honoriert, dass Rechtsverstöße mit Geldbußen und Marktverboten sanktioniert werden können, dies beschreibe einen neuen Weg der Rechtsdurchsetzung. Künftig werde es jedoch stark darauf ankommen, dass die Verstöße konsequent geahndet werden. 

Text: Angela Giese
Foto: Claus Felix

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